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Neue Pfandbonkündigung in Berlin

Von Wolf Reuter | 10.November 2010

Das ist nur berichtenswert, weil der Atem der Geschichte hier weht :-)

Wir wissen alle, wer Emmely war. Die Frau, die nach gewonnenem Prozess jetzt wieder Barbara E. heißt. Bingo. Und die Pfandbons geklaut (sich daran bereichert, sie unterdrückt, sie unterschlagen, you name it) haben soll. Berlin war in beiden Instanzen ‘gnadenlos’ für sie. Erfurt nicht.

Jetzt hat ein Namenloser (nennen wir ihn doch “Emmilio”, bitte!) schon wieder Pfandbons mitgehen lassen. Wieder zwei. Der Wert (summiert) 6,06 EUR. Beim Arbeitsgericht Berlin (PM vom 5.11.2010, Urteil vom 28.09.2010 – 1 Ca 5421/10) ist die Kündigung – wieder durchgegangen. Entschieden hat übrigens eine andere Kammer als bei “Emmely”.

Wer hier insgesamt nichts gelernt hat, muss sich erst noch zeigen (der Volltext der Entscheidung fehlt noch in der Datenbank). Der Täter jedenfalls liest nicht Zeitung und schaut auch nicht fern. Oder versteht nicht, was er sieht. Wer will sich schon durch drei Instanzen klagen? Oder sollte der Mensch etwa “Emmely” als Freibrief aufgefasst haben (Kollege Rainer Göhle findet das Urteil richtigerweise “geschäftsschädigend”)? Emmely muss ihm doch was gesagt haben. Einmal stehlen ist keinmal…

Böser Gedanke…fatales Mißverständnis…


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 1 Kommentar »

Ein Kommentar to “Neue Pfandbonkündigung in Berlin”

  1. Sascha meint:
    10.November 2010 at 12:53 pm

    Mir stellt sich die Frage immer wieder wieso Arbeitgeber sowas behaupten sollten? Andererseits ist die Frau im ersten Vorfall ja schon ziemlich weit gekommen (Gerichtsverfahren und und und…) Von daher gehe ich davon aus das es vielleicht doch unschuldige gibt. Aber bei 2 Pfandbon´s werde ich auch Misstrauisch..
    LG Sascha

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