Reuter Arbeitsrecht

Wer schreibt hier?

Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« Maultasche Ex oder Maultasche Hopp? | Home | Stürzen die Sozialkassen des Baugewerbes bald ein? »

Maultaschenfall verglichen - wo war denn da die Bagatellkündigung?

Von Wolf Reuter | 30.März 2010

 Nachtrag - hätte ich gewettet, hätte ich gewonnen (siehe den Beitrag von heute früh (Maultasche Ex oder Maultasche Hopp) :

Vergleich im Maultaschenfall

Das LAG hat einen Vergleich vorgeschlagen, der auf 42.500 EUR Abfindung hinauslief. Angeblich hieß es in der Verhandlung, es handle sich um Diebstahl, aber bei 17 Jahren Betriebszugehörigkeit sei ein Diebstahl im konkreten Fall jedenfalls kein fristloser Kündigungsgrund, wenn es um Nahrung ginge, die - zwischen den Parteien wohl unstreitig - hätte weggeworfen werden sollen.

Warum hatten wir so gewettet? Das haben wir hier rauf und runter gekaut: Für Bagatellen, die wirklich welche sind, kann man streng genommen nicht gekündigt werden. Das Gericht sieht immer darauf, ob wirklich ein Verhaltensgebot unverzeihlich verletzt ist. Handy aufladen, keine Kündigung. Ständig Mappen und Bleistifte stibitzen - Kündigung. Maultaschen vor dem Abfallhaufen retten: Nein.

Der Arbeitsplatz ist im Maultaschenfall trotzdem weg. Aber wen wundert es? Manchmal gerät man so aneinander im Leben, dass man sich trennen sollte. Wichtig aber: Das System Kündigungsschutz funktioniert doch. Entgegen aller Unkenrufe sind Arbeitsgerichte keine grausamen Bagatellkündiger.

Eins noch. Die Verhandlung fand vor den Kammern in Freiburg statt. Maultaschen sind eine schwäbische Spezialität (und als solche im Rahmen des EU-Rechts geschützt, sog. Herkunftsbezeichnung). Schwäbisch (nicht badisch, obwohl die gutes Essen machen). Deshalb war der Fall auf neutralem Boden angesiedelt. Maultaschen haben nichts mit der oberen Körperöffnung zu tun, sondern mit dem Kloster Maulbronn. Das ist eine der bedeutendsten Zeugnisse für die Architektur des Zisterzienserordens. Und Ort einer der berühmtesten und ältesten konfessionellen Schulen Deutschlands. Johannes Kepler und Herrmann Hesse waren dort. Der Autor übrigens ist immerhin dort geboren (in Maulbronn, nicht im Kloster, das war da schon keins mehr, schließlich ist Schwaben von der Reformation heimgesucht worden…), die wahre Bedeutung werden sicher erst künftige Generationen erfassen. Zurück zur Maultasche. Gerade im Stuttgarter Raum gibt es viele gute Maultaschen. Wer sie im Restaurant essen möchte, sollte sich in die Restaurants des Stuttgarter Stargastronomen Jörg Mink begeben, auf dem Schloss Solitude oder auch in der Linde in Möhringen. Aber genug von Maultaschen… 


Verwandte Artikel


Literatur zum Thema

Die Station in Strafsachen
Ernemann / Fuhse / Johannsen / Kraak / Palder / Pfordte / Westphal
EUR 16,00
Internationales Vertragsrecht
Ferrari / Kieninger / Mankowski / Otte / Saenger / Staudinger
EUR 138,00
Die Deutsche Bank 1870 1995
Gall, Lothar / Feldman, Gerald D. / James, Harold / Holtfrerich, Carl Ludwig / Büschgen, Hans E.
EUR 39,90
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz: PartGG
Meilicke / Graf von Westphalen / Hoffmann / Lenz / Wolff
EUR 38,00
Gerichtskostengesetz. Justizvergütungs und entschädigungsgesetz: GKG JVEG
Binz / Dörndorfer / Petzold / Zimmermann
EUR 68,00
Mustersammlung Erwachsenenvormundschaft
Geiser / Langenegger / Minger / Mosimann / Nicod
EUR 35,00
Unterhalt Edition 1 / 2007
Müller / Hoffmann
EUR 99,00
Disziplinarrecht und Zulassungsentziehung
Ehlers / Hesral / Reinhold / Steinhilper / von Strachwitz Helmstatt
EUR 50,00
Deutsches Wirtschaftsrecht
Cebulla / Rodenbeck
EUR 25,00
Das neue Schuldrecht
Haas / Medicus / Rolland / Schäfer / Wendtland
EUR 38,00
Wörterbuch der Rechts und Wirtschaftssprache = Dictionary of Legal and Commercial Terms Teil 2: Deutsch Englisch
Romain / Byrd / Thielecke
EUR 77,00
Beck`scher PostG Kommentar
Badura / v. Danwitz / Herdegen / Sedemund / Stern
EUR 84,00
Rechtsstellung der Führungskräfte im Unternehmen
Hansen / Kelber / Zeißig / Breezmann / Confurius
EUR 84,00
Die beschränkte Steuerpflicht im Einkommen und Körperschaftsteuerrecht
Gassner / Lang / Lechner / Schuch / Staringer
EUR 76,00
Der Mietprozess
Beierlein / Kinne / Koch / Stackmann / Zimmermann
EUR 59,00
Handelsgesetzbuch: HGB
Baumbach / Hopt
EUR 78,00
Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft SE
Nagel / Freis / Kleinsorge
EUR 48,00
Kommentar zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Ringleb / Kremer / Lutter / v. Werder
EUR 98,00
Zwangsverwaltung
Haarmeyer / Wutzke / Förster / Hintzen
EUR 68,00
Strafgesetzbuch : StGB
Lackner / Kühl
EUR 50,00


Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

9 Kommentare to “Maultaschenfall verglichen - wo war denn da die Bagatellkündigung?”

  1. egal meint:
    30.März 2010 at 4:34 pm

    “Das Gericht sieht immer darauf, ob wirklich ein Verhaltensgebot unverzeihlich verletzt ist. Handy aufladen, keine Kündigung. Ständig Mappen und Bleistifte stibitzen - Kündigung. Maultaschen vor dem Abfallhaufen retten: Nein.”

    Dieser Satz mag ja stimmen, aber der Vergleich beinhaltet neben der Abfindung eine ordentliche Kündigung.

    Damit ist das Ziel des Arbeitgebers erreicht, auch wenns dank richterlichen Zuredens teurer geworden ist als bei einer fristlosen Kündigung.

    Ob man sich mit 58 von 40k € noch bis zur Rente retten kann? Sicher nicht. Selbst wenn man auf Hartz IV-Niveau leben sollte, wird es nicht ausreichen. Die Abfindung wird ja noch versteuert werden müssen.

    Einen Job wird sie wohl auch nicht mehr in dem Alter finden. Eine ordentliche Kündigung ist immer noch bei so langer Betriebszugehörigkeit auffällig und ob die Dame dann lügen will ob ihres eigentlichen Kündigungsgrundes? Hmm, schwierig.

    Letztendlich hat der Arbeitgeber doch gewonnen. Der Vergleich nützt der Arbeitnehmer nichts.

  2. Wolf Reuter meint:
    30.März 2010 at 5:21 pm

    Der Vergleich wurde auch von der Arbeitnehmerin akzeptiert.

    Das strukturelle Problem, dass man nicht mit demjenigen zusammenbleiben will, der einen unbedingt loswerden möchte, läßt sich durch keine Rechtsregel beseitigen, nicht im Arbeitsrecht, nicht in der Ehe, wenn der Vergleich erlaubt ist. Das sit aber nicht ungerecht. Wenn der Arbeitgeber verloren hätte, hätte das ein schlappes Jahresgehalt an Nachzahlungen bedeutet. Im Südwesten sind Pflegekräfte so knapp, dass ich mir um den Arbeitsplatz der Dame keine Sorge mache. Bewerben? Sie kann es ja aufrechten Hauptes tun - die ganze Republik sieht sie ja als rehabilitiert an. Was kann man sich von einem Prozess sonst noch erhoffen?

  3. RA JM meint:
    30.März 2010 at 7:31 pm

    Beim Kollegen Martin waren es 32.000.- Teuro für 27 Jahre Betriebszugehörigkeit. ??

  4. Wolf Reuter meint:
    31.März 2010 at 8:56 am

    Aber heute morgen standen da auch 42.500, wie in der FAZ (siehe den Link in meinem Beitrag). Egal, ich glaube, sie steht ganz gut da.

  5. aggfighter meint:
    31.März 2010 at 3:01 pm

    Zitat Wolf Reuter: “Manchmal gerät man so aneinander im Leben, dass man sich trennen sollte.”

    Woher wissen Sie das, Herr Rechtsanwalt? Woher wissen Sie, dass man in diesem Fall “aneinander geraten” ist? Ihre Formulierung suggeriert die absolute Gleichwertigkeit der beiden Partner. Im Arbeitsrecht ist diese schon von Natur aus kaum gegeben. Und hier: Eine ältere Arbeitnehmerin auf der einen, ein großes Unternehmen das Altersheime betreibt auf der anderen Seite. Kommt Ihnen das nicht wenigstens ein bißchen merkwürdig vor?

    Daß hier ein Grund gesucht wurde, eine alte und vermutlich auch teure Mitarbeiterin, mit der man unzufrieden ist, loszuwerden liegt doch auf der Hand.

    Dennoch: Diebstahl bleibt Diebstahl. Aber nicht alles darf pauschal über einen Kamm geschert werden.

  6. Wilhelm meint:
    31.März 2010 at 3:41 pm

    He, Sie “AGG-Fighter”, woher wissen SIE wohl, dass die MA teuer war und man sie loswerden wollte! Schere nichts über den gleichen Kamm aber das geht doch nicht an dass man Diebstahl nicht mehr so nenen darf. Ihrem letzten Satz kan ich ja zustimmen, aber das davor ist ne Unterstellung..

  7. aggfighter meint:
    31.März 2010 at 3:50 pm

    @Wilhelm: genau, und die Erde ist eine Scheibe…?

    Woher ich das weiß? Tue ich nicht, deswegen hab ich auch “vermutlich” davor geschrieben (ich weiß jedoch dass die Erde rund ist, alles klar?)

    Und: Natürlich darf man Diebstahl Diebstahl nennen! Warum also die Aufregung, Sie “Wilhelm”?

  8. LAG B-W: Das Ende der Bagatellkündigungen? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog meint:
    31.März 2010 at 5:55 pm

    […] PS: Mehr zum Thema schreibt auch der ebenfalls auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kollege Reuter aus Berlin hier. […]

  9. Maultaschen Fall: Die Zeit läuft ab! | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    30.April 2010 at 10:10 am

    […] zu Ende war er noch nicht: Der sog. Maultaschenfall, der Baden-Württemberg erregte, bevor der “Ossi-Fall” diese Rolle übernahm, wurde bei […]

Kommentare