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Kompetenzen überschritten! Packen Sie Ihre Sachen, Sie sind gefeuert! Franjo Pooth, sein Düsseldorfer Banker und der lange Atem der Justiz

Von Wolf Reuter | 31.Juli 2010

 Die oft als “Pooth-Affäre” betitelten Ereignisse um die Insolvenz des Unternehmens von Franjo Pooth haben den Lichtkreis der Öffentlichkeit längst verlassen. Verona Pooth hat wieder ein paar Werbeverträge, Franjo wird nicht mehr jeden Tag von großen deutschen Tagezeitungen so abgelichtet, dass der Lichteinfall ihn möglichst schwerverbrecherähnlich aussehen lässt. Manchmal tun auch kleine Fortschritte gut.

Die Justiz hat gerade erst angefangen. Dazu zählt ein Prozess vor dem Düseldorfer Landesarbeitsgericht . Franjo und Verona P. haben nur indirekt damit zu tun. Man erinnert sich: Franjo P. hatte einen Banker. Der hatte seiner Firma einen Kredit von wohl 20 Mio. EUR vermittelt. Als die Firma insolvent wurde, zeigten alle auf den Sparkassenvorstand und den ihm unterstellten Kreditspezialisten (auch, weil irgendwo die Rede von einem geschenkten Flachbildfernseher war). Dann musste der Vorstand gehen, und er riss auch Christoph F. mit. Der hatte angeblich mit dem Kredit (der nicht notleidend wurde, weil man die Kompetenzüberschreitung rechtzeitig vor Auszahlung bemerkte) seine Kompetenzen überschritten. Deshalb verpasste man ihm eine Kündigung.

Bereits das Arbeitsgericht ersenkte diese Kündigung wohl ziemlich deutlich. Auch für die am 5. August 2010 in Düsseldorf stattfindende Berufungsverhandlung sieht es nicht gut aus. Warum eigentlich?

Mit tatsächlichen oder vermeintlichen “Kompetenzüberschreitungen” wird oft und gerne argumentiert, wenn man eine Kündigung begründen will. Leicht ist das für Arbeitgeber nicht (manchmal scheint mir, es sei Ausdruck der Verzweiflung oder Phantasielosigkeit ihrer Anwälte).

Gerade im Bereich der Finanzinstitute spielen zugegebenermaßen Zeichnungsrechte und z.B. Vier-Augen-Prinzipien eine erhebliche Rolle. Die schwierige Praxis fängt aber schon damit an, dass sie oft weniger gut dokumentiert als einfach nur “wichtig” sind und noch weniger gut beweisbar ist, dass der Betreffende exakt über seine Berechtigungen aufgeklärt wurde. Kommt man im Einzelfall dann doch zu einer klaren Verletzung, dann fehlt meistens eine Abmahnung – die Kündigung wackelt. Zu retten ist sie nur noch, wenn das Verhalten wirklich drastisch war und z.B. nach Vetternwirtschaft oder Korruption aussieht; dann aber geht es eigentlich schon gar nicht mehr um Zeichnungsrechte, sondern eben um Vetternwirtschaft. Die nackte Verletzung einer Kompetenz wird in der Regel nicht zu einer Kündigung reichen. Deshalb ist es von begrenztem Wert, diese Zeichnungsrechte noch so akribisch zu formulieren. Häufig bleibt das nämlich Makulatur, bestehende Befugnisse werden missachtet (und das wird geduldet), weil man das Geschäftsleben nicht nach derart starren Regeln ausrichten kann. “Das haben wir immer anders gehandhabt” ist in solchen Prozessen selten eine Ausrede, meist ist es die Wahrheit. Und dieser Weg zu einer Kündigung damit verbaut.

Witzig ist (außer für die beteiligten Kollegen), dass die Anwälte der Düsseldorfer Sparkasse jetzt kritisiert werden, weil sie sich mit Christoph F. nicht verglichen haben. Es drängt sich die Frage auf, ob der überhaupt wollte (auch wir erleben ja allzu oft, dass Arbeitgebermandanten meinen, der “Vergleich” sei eine gerichtliche Entscheidung, wenn alles andere versage. Nö. Er ist freiwillig). Außerdem muss man schon mal anmerken, dass Arbeitgeber ihre Anwälte in der Regel schon kritisieren, wenn sie das Wort “Vergleich” überhaupt in den Mund nehmen. Jetzt wird auch noch diese Regel auf den Kopf gestellt. Nichts bleibt mehr. Poo(th)!


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