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Kein Urlaub für 400 EUR-Jobber. Aber der Burger-Verkauf ist nicht gefährdet.
Von Wolf Reuter | 31.Oktober 2011
(Wochenrückblick im Zorn, leichte Altersmilde beigemischt)
Hoffentlich schreibt einer mal eine Arbeit über die Rezeption des Arbeitsrechts in der Öffentlichkeit. Die beschränkt sich nicht nur auf Anne Will & Co. (Fertigmachen, Auspressen, Wegmobben, oder so ähnlich). Absurditäten findet man in jedem Pressespiegel, inhaltlich wie sprachlich. Provinzzeitungen liegen meist vorne. Letzte Woche sah das so aus:
In Düren schließen fünf „Burger King“ Filialen. Das hat mächtige arbeitsrechtliche Implikationen (alle fliegen raus [?]). Die Aachener Zeitung macht sich andere Sorgen. Sie leugnet zwar nicht die arbeitsrechtliche Seite, titelt diese Probleme aber beruhigt mit „Verkauf von Burgern ist nicht in Gefahr“. Da fällt einem nichts mehr an. Außer vielleicht die Bremer Gleichgültigkeit. Bremen? Ah ja – pleite, Stadtmusikanten…was war da noch? Arbeitnehmerkammer, ja genau. Die hat in ihrer Existenz die erste hier bekannt gewordene sinnhafte Tat vollbracht und einer Schülerin (“Lena L.”), die jetzt 18 ist und recht professionell auch für das Foto im Weser-Kurier posierte, die Wahrheit gesagt. Worüber? Dass sie bei ihrem Freizeitjob in den städtischen (städtischen! – Sie erinnern sich? Bremen – pleite…) Schwimmbädern einen Urlaubsanspruch habe, obwohl sie nur „400-EUR-Jobberin“ war. Die Aussage der Personalstelle lautete eben, es gäbe keinen Urlaub für 400-EUR-Kräfte, das sei so üblich. Kann man zwar überall anders nachlesen (unsere Urlaub-FAQs) und stimmt natürlich nicht, aber was ist zu blöd, um nicht gesagt zu werden? 18-jährige lassen sich nur heute leider nicht mehr auf den Arm nehmen (und sehen aus wie Studenten im 10. Semester zu meiner Zeit).

Foto: RS-FOTO, Creative Commons (Roland/Bremen)
Dafür hat die gesamte Presse natürlich den Wunsch nach dem „beschissenen Wochenende“ aufgenommen, über den wir auch berichtet hatten. Das ist ja nur verwunderlich, weil eine Abmahnung für diesen Satz absolut selbstverständlich sein dürfte, es aber doch ein Arbeitsgericht gab, das so eine scharfe Reaktion für übertrieben hielt (konnte beim LAG korrigiert werden). Der alltägliche Vorgang findet Resonanzen u.a. in der TAZ (Bestnote!), dem FOCUS Online (bierernst), und der LTO (juristisch), womit die „Provinzblätter“ verlassen wären und wir im Qualitätsbereich angekommen sind.
Was steht also diese Woche an? Wer weiß das schon genau. Für uns stehen erst mal ein paar SOKA-Termine an. Das sind die Komiker aus Wiesbaden, die meinen, „B schuldet 100000 EUR“ sei ein einlassungsfähiger Klagevortrag, und die das Bundesbauministerium für nicht „ausreichend qualifiziert“ halten, die Lage der Bauwirtschaft zu beurteilen. Aber das machen wir noch zum Gegenstand besonderer Berichterstattung – jetzt muss erst einmal der Start in die Woche gelingen…
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 1 Kommentar »

2.November 2011 at 10:00 am
das mit dem Urlaub wird überschätzt, in Japan gibt es zwei Wochen und nach Eintritt des burn-out hat man länger frei. In München gab es das Modell, dass Biergartenbedienungen immer bei regen frei haben und damit ist der Urlaub eingebracht. Vielleicht sollte Bremen über diese Idee nachdenken.
wie komme ich jetzt eigentlich auf den Gedanken Bremen mit Berlin zu verschmelzen? Gibt es S-Bahn in Bremen?