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Juristendeutsch am Flughafen
Von Wolf Reuter | 27.Juli 2011
Letzter Tag vor dem Urlaub. Ein Termin noch.
Kurz vor 6 Uhr am Morgen. Check-In Berlin-Tegel zum frühestmöglichen Flug in eine süddeutsche Landeshauptstadt.
Preussische Sicherheitskontrolle, Jacken aus, gibt es einen Laptop (nein), Schusswaffen (auch nicht) – und dann:
“Ihren Flugberechtigungsschein bitte!”
Müdigkeit, aber auch Erstaunen.
“Wie bitte?”
“Ihren Flugberechtigungsschein!”
Was ist das? Habe ich etwas übersehen? Die werden mich nicht fliegen lassen…
“Aber…?”
Mit einer Geste weist die Dame auf die Bordkarte:
“Der Flugberechtigungsschein…”
Ein Lächeln huscht über mein Gesicht. Ich werde fliegen, das Wort verwirrt aber noch. Da wird die Erklärung – ohne Nachfrage – geliefert:
“Juristisch korrekt heißt das so!”
Gut, dass ich das jetzt weiß. Nach der Übersetzung ins Englische, Baierische oder Urdu suche ich später. Ein Freund meint, solche Worte gäbe es ohnehin nur auf Deutsch. Meine Bordkarte für den Rückflug habe ich schon.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 4 Kommentare »

27.Juli 2011 at 6:21 am
Interessant. Vor allem, da mir der Begriff Flugberechtigungsschein tatsächlich bekannt nicht. Aber nicht vom Boarding her. Sondern aus der Freizeit.
Ein Flugberechtigungsschein ist nämlich eine Genehmigung, ein Flugzeug oder anderes fliegendes Objekt auch tatsächlich im Luftraum bewegen zu dürfen. Üblicherweise kommt man als Normalbürger damit nur im Bereich des Hobbys in Kontakt, wenn man Modellbau im entsprechenden Rahmen betreibt (Wettkampfflug zum Beispiel, entsprechend große/hoch fliegende Maschinen), aber der kleine Regionalflugplatz hier hat auch ein paar selbstgebaute echte Flugzeuge von Fliegern (Propellermaschinen, Segler), die jeweils für den Start ihren Flugberechtigungsschein nachweisen müssen (gibt eine Abnahme ähnlich wie beim Tüv, und der erteilt den dann).
27.Juli 2011 at 7:39 am
Haben Sie auch an das zum Entern der Landeshauptstadt erforderliche Einreisevisum gedacht?
27.Juli 2011 at 1:07 pm
Nein. Bin durch den Hintereingang rein. DAS Problem kannte ich ja…
27.Februar 2012 at 9:08 am
[...] Dienste des Arbeitnehmers in das hübsche Kleid der Abfindung gewandet festsetzt. RA Wolf Reuter, der mit dem Fliegen selbst manchmal so seine liebe Not und Angst hat, sie könnten ihn nicht flugs zu Terminen abheben lassen, wenn er nicht den richtigen [...]