Reuter Arbeitsrecht

Kommentar des Tages

Die Ehegattenaffäre lässt mir keine Ruhe. Georg Schmid, bereits gebeuteltes Fraktionsmitglied der CSU im bayerischen Landtag, erwischt es gerade besonders hart. Jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft - wegen Scheinselbständigkeit. Gemeint ist natürlich: Wenn tatsächlich ein Arbeitsvertrag mit seiner Ehefrau vorgelegen hätte, dann wären für den ja Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung abzuführen gewesen. Fiktiv. § 266a StGB bestraft den, der das vorsätzlich nicht macht. Den „Vorsatz“ hat die Rechtsprechung allerdings vor langer Zeit abgeschafft. Nicht zahlen = Strafen, lautet die Praxis. Der Unternehmer hat die Gesetze zu kennen. Herr Schmid ist Politiker (freilich in der Landespolitik) und spürt nun am eigenen Leibe den Irrsinn dieser Gesetzesanwendung. Von der falschen Einschätzung einer Selbständigkeit bis zur Vorstrafe eben, von den Kosten der damit verbundenen Verfahren mal ganz zu schweigen. Die Zusammenhänge, warum bestimmte Gesetze in einigen Fällen haarsträubende, ja, existenzvernichtende Folgen haben, die versteht man als Politiker oft nicht. Deshalb: Bleiben Sie doch in der Politik, Herr Schmid. Werben Sie bei Ihren Kollegen für transparentere und vor allem handhabungssichere Gesetze auf so drögen Ebenen wie dem Arbeits- und Sozialrecht. Viele meiner Mandanten haben das durchgemacht, was Ihnen bevorsteht. Schadenfreude will sich da bei mir gar nicht einstellen. Es ist furchtbar. Ein freundlicher Hinweisgeber hat mich übrigens auf das bayerische 28/2000, dort S. 792 aufmerksam gemacht. § 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 8.12.2000 erlaubte die Ehegattenbeschäftigung, die 2000 eigentlich verboten wurde, tatsächlich auch weiterhin, wenn es sich um bestehende Verträge handelte. Insoweit ist alles völlig legal gelaufen - dennoch spricht man jetzt von einem Skandal. Uli Hoeneß, der Aufsichtsrat bleiben darf, hat wenigstens mutmaßlich gegen Gesetze verstoßen.

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Juristendeutsch am Flughafen

Von Wolf Reuter | 27.Juli 2011

Letzter Tag vor dem Urlaub. Ein Termin noch.

Kurz vor 6 Uhr am Morgen. Check-In Berlin-Tegel zum frühestmöglichen Flug in eine süddeutsche Landeshauptstadt.

Preussische Sicherheitskontrolle, Jacken aus, gibt es einen Laptop (nein), Schusswaffen (auch nicht) – und dann:

“Ihren Flugberechtigungsschein bitte!”

Müdigkeit, aber auch Erstaunen.

“Wie bitte?”

“Ihren Flugberechtigungsschein!”

Was ist das? Habe ich etwas übersehen? Die werden mich nicht fliegen lassen…

“Aber…?”

Mit einer Geste weist die Dame auf die Bordkarte:

“Der Flugberechtigungsschein…”

Ein Lächeln huscht über mein Gesicht. Ich werde fliegen, das Wort verwirrt aber noch. Da wird die Erklärung – ohne Nachfrage – geliefert:

“Juristisch korrekt heißt das so!”

Gut, dass ich das jetzt weiß. Nach der Übersetzung ins Englische, Baierische oder Urdu suche ich später. Ein Freund meint, solche Worte gäbe es ohnehin nur auf Deutsch. Meine Bordkarte für den Rückflug habe ich schon.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 4 Kommentare »

4 Kommentare to “Juristendeutsch am Flughafen”

  1. sic meint:
    27.Juli 2011 at 6:21 am

    Interessant. Vor allem, da mir der Begriff Flugberechtigungsschein tatsächlich bekannt nicht. Aber nicht vom Boarding her. Sondern aus der Freizeit.

    Ein Flugberechtigungsschein ist nämlich eine Genehmigung, ein Flugzeug oder anderes fliegendes Objekt auch tatsächlich im Luftraum bewegen zu dürfen. Üblicherweise kommt man als Normalbürger damit nur im Bereich des Hobbys in Kontakt, wenn man Modellbau im entsprechenden Rahmen betreibt (Wettkampfflug zum Beispiel, entsprechend große/hoch fliegende Maschinen), aber der kleine Regionalflugplatz hier hat auch ein paar selbstgebaute echte Flugzeuge von Fliegern (Propellermaschinen, Segler), die jeweils für den Start ihren Flugberechtigungsschein nachweisen müssen (gibt eine Abnahme ähnlich wie beim Tüv, und der erteilt den dann).

  2. Christian Taube meint:
    27.Juli 2011 at 7:39 am

    Haben Sie auch an das zum Entern der Landeshauptstadt erforderliche Einreisevisum gedacht?

  3. Wolf Reuter meint:
    27.Juli 2011 at 1:07 pm

    Nein. Bin durch den Hintereingang rein. DAS Problem kannte ich ja…

  4. Schon alle da? | Jus@Publicum meint:
    27.Februar 2012 at 9:08 am

    [...] Dienste des Arbeitnehmers in das hübsche Kleid der Abfindung gewandet festsetzt. RA Wolf Reuter, der mit dem Fliegen selbst manchmal so seine liebe Not und Angst hat, sie könnten ihn nicht flugs zu Terminen abheben lassen, wenn er nicht den richtigen [...]

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