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Jacqueline und der Nationalsozialistische Untergrund im Kindergarten
Von Wolf Reuter | 24.Januar 2012
Der „NSU“ (damit ist die gleichnamige Automarke endgültig erledigt) wirkt bis ins Arbeitsrecht zurück.
So wurde Jacqueline Wohlleben, der Ehefrau des inhaftierten Ralf Wohlleben und Mutter seiner beiden Töchter, kurz nach seiner Festnahme am 29. November fristlos gekündigt. Die ausgebildete Erzieherin hatte seit September 2010 im Jenaer Ortsteil Kunitz in einer privaten Kindertagesstätte gearbeitet. Nun klagt sie gegen ihren Arbeitgeber.
Gegen die Kündigung, nehmen wir an.
Fragt sich nur, mit welchen Aussichten. Der private Träger kann nicht ohne weiteres das Privileg des öffentlichen Dienstes übernehmen, keine Nazis beschäftigen zu wollen (was aber auch im öffentlichen Dienst nie unbeschränkt funktioniert). Man kann sogar darauf verfallen, eine solche Kündigung als diskriminierend im Sinne des AGG anzusehen, weil sie letztlich aus weltanschaulichen Gründen geschieht. Versuche, diese Anspruchsgrundlage z.B. für Marxisten nutzbar zu machen, sind aber bislang gescheitert und im Falle von Nazis hoffentlich auch zu dreist, um ausprobiert zu werden.
Vom Ergebnis her gedacht, kann man unter außergewöhnlichen Umständen Frau Wohlleben (*) durchaus kündigen, alleine, weil sie die Frau des bekannten Nazitäters ist. Das würde einen unerträglichen öffentlichen Druck auf die Einrichtung voraussetzen, der ihr nicht mehr zugemutet werden kann. Bei einer solchen personenbedingten Kündigung verliert Frau Wohlleben dann ihren Arbeitsplatz, selbst, wenn sie nichts falsch bei der Arbeit gemacht hat und sich gar nicht mit den Aktivitäten und Ansichten ihres Mannes identifiziert. Dass sie mit ihren unterstellten Ansichten nicht zur Einrichtung passe, wie der Arbeitgeber es sieht, mag sein, reicht aber kündigungsrechtlich nicht aus. Solche Argumente sind in reinen Tendenzbetrieben oder religiösen Einrichtungen zugkräftig, der Kindergarten ist beides nicht.
Solche Drucksituationen berichtet die Presse aber nicht (wiewohl Frau Wohlleben sie andeutet). Die Einrichtung ist einen anderen Weg gegangen. Man habe kein zufriedenstallendes Gespräch führen können, trotz einer Distanzierung gab es früher auch mal rechtsextreme Aktivitäten, heißt es da nebulös. Das klingt schwach. Dass die Politik auf die Erziehung durchgeschlagen ist, müsste man schon belegen und ggf. auch abgemahnt haben.
Wie geht es also aus? Das wenigstens dürfte klar sein. Es wird eine Vergleichslösung geben. Wie immer. Das wäre auch das Beste so. Denn, wie Carsten Hoenig dazu schreibt, macht man’s richtig, macht man’s falsch. Und da man anscheinend schon bei der Einstellung ein wenig braune Soße sah, hat man jedenfalls auch bislang schon nicht alles immer richtig gemacht. Allerdings: Die typische Abwägerei (Eierei) bei solchen Kündigungsfragen ist ja nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist, sich überhaupt zur Kündigung zu entschließen. Das verdient zwar keinen Tapferkeitspreis für Zivilcourage, ist aber dennoch – richtig. Und man muss einfach auch das Richtige tun, manchmal. Ist das Sippenhaft? Nein. Frau Wohlleben zeigt in den wenigen öffentlichen Äußerungen, die sie tätigt, nicht sehr viel Distanz zu bestimmten Ansichten, und aus ihrem Mund klingt es dann ein wenig, nun, schräg, wenn sie von ihrer „Heimatverbundenheit“ spricht. Natürlich dürfen auch solche Leute einen Arbeitsplatz haben. Wenn ihnen den jemand geben will – Privatautonom.
(*) Ich weiß: Keiner kann was für den Namen, den er/sie trägt. Aber bei der NSU sind die Namen schon auffällig: Wohlleben. Mundlos. Also echt: Man ist sprachlos.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 6 Kommentare »

24.Januar 2012 at 11:46 am
“Solche Argumente sind in reinen Tendenzbetrieben oder religiösen Einrichtungen zugkräftig, der Kindergarten ist beides nicht.”
Was geschähe, wäre der Kindergarten von einer kirchlichen Anstalt getragen? Z.B. der Kindergarten meiner Söhne, der ist evangelisch getragen (Diakonie), wenn auch städtisch mitfinanziert.
24.Januar 2012 at 1:51 pm
“Ich weiß: Keiner kann was für den Namen, den er/sie trägt. Aber bei der NSU sind die Namen schon auffällig: Wohlleben. Mundlos. Also echt: Man ist sprachlos.”
Welche Auffälligkeit meinen Sie denn konkret?
24.Januar 2012 at 5:19 pm
Also, ehrlich – “Mundlos”. Ich dachte zuerst, das sei ein Tarnname…
24.Januar 2012 at 5:21 pm
Große Frage. Ist eine NS-Grundeinstellung kirchenkompatibel…? Das wäre mal ein interessantes Verfahren…
24.Januar 2012 at 6:56 pm
Eine kirchenfeindlichere Gesinnung als die NS-Gesinnung ist m. E. nur schwer vorstellbar. Die Frage ist nur: reicht die (vermutete) böse Gesinnung, oder muss die sich auch nach außen manifestieren? Sippenhaft gibt’s auch bei Kirchens nicht.
@Christian Taube: Der Kindergarten ist Tendenzbetrieb, auch wenn der Staat mitfinanziert. Wer das Schild vorne raushängen darf, der bestimmt halt
25.Januar 2012 at 10:01 am
Auch Frau Wohlleben hat das Sorgerecht für minderjährige Kinder. Wenn der Vater verhaftet wurde, ist das belastend genug. Bedenkt eigentlich jemand die juristischen und sozialen Konsequenzen der Kinder, wenn der volle Familienname der Eltern durch alle Zeitungen geistert? Wenn die Kinder in der Schule gemobbt und gehänselt werden, die Familie in die Sozialhilfe fällt und die Kinder keinen Ausbildungsplatz bekommen, dann wird es nicht besser, sondern noch schlechter. Für die ganze Gesellschaft. Kinder können nichts für die politische Grundhaltung der Eltern.
Kindergartenkinder politisch zu beeinflussen, ist eigentlich noch nicht möglich. Man kann darauf achten, dass schön gebastelt wird und beim Essen nicht mit vollem Mund gesprochen wird – aber politische Sprüche gegenüber einem Vierjährigen?
Ich mag diese Familie nicht, aber auch Kündigungen haben Datenschutz und Schweigepflicht.
In Mecklenburg wollten mal ein paar Grünen-Wähler einem Lehrling kündigen, der in der DVU war. Er war pünktlich und fleißig. Selbst die Berufsschullehrer konnten nur sagen, dass er fleißig und diszipliniert war.
Zum Schluss ging der Schuß nach hinten los und viele Rentner schrieben Leserbriefe an die Zeitung nach dem Motto:
Bei den Sinti und Roma traut sich keiner, und wenn unsere Leute zur Arbeit gehen…
Das ist im Arbeitsrecht gar nicht so einfach.
Da müsste man jeden, der am Stammtisch etwas gesagt hat, kündigen.
1989 zogen die Republikaner in das Schöneberger Rathaus – nicht weil alle Berliner Rassisten sind, sondern weil die “guten” Parteien die Wirklichkeit völlig verschlafen hatten.