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Ist ein falsches Zeugnis sittenwidrig? - Vom Zwang zur Lüge
Von Wolf Reuter | 1.März 2010
Jeder Arbeitgeber hätte schon die passende Antwort auf die oben formulierte Frage. Natürlich! Ein Zeugnis, das nicht die Wahrheit sagt, insbesondere gewollt geschönt wurde und einen Versager in den Himmel lobt, ist selbstverständlich sittenwidrig. Es ist unanständig.
Diese Wirklichkeit findet sich, jeder Eingeweihte weiß das, in der Rechtswirklichkeit nicht wieder. Zeugnisse werden als Teil eines Kuhhandels bei Kündigungsschutzprozessen in den Olymp verhandelt und haben manches Mal dann mit dem Arbeitnehmer, der beurteilt werden soll, nichts mehr zu tun. Zeugnisse werden ausgehandelt oder selbst entworfen, von resignierten Arbeitgebern einfach unterschrieben und sind deshalb generell kein zuverlässiges Leitbild für die Einstellung von Mitarbeitern mehr. Waren sie das jemals? Und woran liegt die resignative Haltung der Arbeitgeber, was treibt die Rechtsprechung, Arbeitgeber geradezu zum Lüge zu zwingen?
Die erste Frage ist schwer zu beantworten. Zeugnisse sind das große Geheimnis der Personalprofis, die ihr Geheimnis so gut gehütet haben, dass sie es selbst nicht mehr wiedererkennen. Das zeigt sich an den Geheimzeichen. Darunter versteht man bestimmte Formulierungen, die angeblich verklausulierte Botschaften enthalten. Wenige haben ihren Weg in die Rechtsprechung gefunden (”war bei Mitarbeiterinnen stets beliebt” = hat sie sexuell belästigt). Ein Kurztest auf einem Seminar ergab mal ein wenig überraschendes Ergebnis: Ein und derselbe Zeugnistext, den verzweifelte Anwälte in die Runde gegeben hatten, wurde von drei ausgewiesenen Personalprofis völlig unterschiedlich bewertet - die Skala reichte von “fähiger Mitarbeiter mit sozialen Problemen” bis “Pfeife”. Der Versuch ist natürlich nicht repräsentativ. Es war aber auch in Zeiten, als Zeugnisse nur nach Gutsherrenart formuliert waren, vermutlich nicht so, dass Zeugnisse allein ausschlaggebend waren, wenn es um eine Einstellung ging. Heutzutage sagt das Zeugnis eher etwas über den Arbeitgeber, der es ausstellt, als über den Arbeitnehmer aus. Vielfach ist zu beobachten, dass man außerhalb großer Unternehmen nicht einmal einen einheitlichen Mindeststandard kennt und im Grunde totale Kommunikationsstarre herrscht - wir selbst rufen bei Zeugnissen, die von Rechtsanwälten (ausgenommen Arbeitsrechtsanwälte) ausgestellt sind, gelegentlich an, weil der Zeugnistext eher “gut gemeint” nahelegt (bekanntlich das Gegenteil von “gut gemacht”), also mehr zur Verwirrung als zur Klärung beiträgt.
Das LAG Nürnberg wurde in den vergangenen Wochen mit einem Urteil aus dem vergangenen Jahr zitiert (16.06.2009 - 7 Sa 641/08), das unter der Überschrift “Falsches Zeugnis nicht sittenwidrig” zusammengefasst wird - das ist aber irreführend, wenigstens ein bisschen. Der Arbeitgeber im Verfahren meinte nur, was alle meinen -siehe oben - nämlich, dass falsche Inhalte sittenwidrig seien. Das war das LAG anderer Meinung. Seit jeher gehen die Arbeitsgerichte nämlich davon aus, dass es für die Rechtsprechung besser ist, sich aus so vielen Leistungsbeurteilungen herauszuhalten, wie das möglich ist. Das zeigt die salomonische Haltung zu den Zeugnisnoten im Prozess: Ein “befriedigend” kann jeder haben. Will der Arbeitgeber schlechter bewerten, muss er beweisen, dass es sich um einen unterdurchschnittlichen Arbeitnehmer handelt. Das gelingt selten. Und ist anstrengend. Also unterschreibt man lieber. Für eine bessere Note ist dagegen der Arbeitnehmer beweispflichtig; das ist dann in etwa der Versuch, gegen eine Betonwand zu rennen und einen sofortigen Durchbruch erzielen zu wollen.
Trotz dieser abschreckenden Wirkung ist es den Gerichten nicht gelungen, Zeugnisstreitigkeiten ganz loszuwerden. Für viele sind sie eine Herzensangelegenheit. Der Arbeitnehmer fühlt sich verkannt, der Arbeitgeber sieht sich zum Lügen verdammt. Und reagiert so, wie im Fall des LAG Nürnberg. Zwar habe er eine bestimmte Beurteilung zugesagt, aber die sei erlogen und daher sittenwidrig.
Das LAG hatte den Mut auszusprechen, was alle schon wissen: In einem Arbeitszeugnis ist diese Lüge nicht unanständig.
Viele Arbeitgeber wenden jetzt nicht nur ihre Kinderstube, sondern ein Gerücht ein: Haftet man nicht wegen eines falschen Zeugnisses gegenüber dem neuen Arbeitgeber? Antwort - bitter, bitter - ja, aber nur, wenn er den Eindruck erweckt, der Mensch sei eine ehrliche Haut, während er ein Dieb ist. Wer dem vorbestraften Finanzbuchhalter Ehrlichkeit bescheinigt, haftet tatsächlich (meinte jedenfalls der BGH 1979, vielleicht kann man auch das anders sehen). In diesem Fall also heißt es, standhaft bleiben. In allen anderen Fällen - ach, der Prozess lohnt sich nicht…
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

















2.März 2010 at 8:39 am
3. Absatz, letzter Satz: “Vielfach ist zu beobachten, dass man außerhalb großer Unternehmen”
Mancher Leser fände es vllt. schön zu erfahren, wie der der Satz endet.
2.März 2010 at 10:00 am
Ja - ist erledigt. Ehrlich, bei der Veröffentlichung war die Passage noch da…
4.März 2010 at 1:16 pm
Ein guter Personaler weiß natürlich, dass ein Arbeitszeugnis nur begrenzte Aussagekraft hat und eigentlich nur als ein Beweis dienen kann, dass man dort wirklich mal gearbeitet hat. Ansonsten muss das Arbeitszeugnis halt stimmig sein. Ob der Bewerber für das eigene Unternehmen etwas taugt, kann man eh nicht aus der Vergangenheit ableiten.
Vielleicht ist das wichtigste am Arbeitszeugnis noch die Telefonnr. zur Personalabteilung des Unternehmens…