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Investmentbankern werden die Boni gestrichen (?)

Von Wolf Reuter | 24.Oktober 2009

Endlich werden die Arbeitsgerichte gerecht! Oder? Schlagzeilen der letzten Tage:

“Arbeitsgericht lehnt höhere Bonuszahlungen für Investmentbanker ab” (ddp, FOCUS online)

“Investmentbanker scheitern mit Klage auf höhere Boni” (AFP)

und – entsprechend der hauseigenen Mission, vornehm-triumphal DIE ZEIT online:

“Investmentbanker scheitern mit Bonusforderung”

Das alles suggeriert, das Arbeitsgericht Frankfurt (Main) habe den Gierhälsen endlich mal die Zähne gezeigt. Nach Maultaschen, Spinat und Emmely die Kehrtwende, die sich unser Leser Gambler und viele andere so sehr wünschen? Richter als Menschen, nicht als – äh – Juristen?

Gott sei Dank liegt die Sache etwas anders. Wenn nicht alle auf die Banker sauer wären, hätte es keine Schlagzeile gegeben, wenn sich nicht alle sich die Kehlen wegen Emmely wund schreien würden, ebenso wenig. Die Banker, vertreten von einer Eliteversammlung deutscher Arbeitnehmerkanzleien, haben verloren. Aber: Sie wollten keine vertragliche Forderung einklagen, sondern einen Rundbrief in den Status einer verbindlichen Vereinbarung erheben. Aha. Damit kann man schon mal scheitern, wenn das Geicht einem nicht folgt. JUVE meldet dazu:

“Das Schreiben vom Dezember, so das Gericht, sei keine verbindliche Zusage gewesen, sondern habe lediglich die zu diesem Zeitpunkt relevanten Faktoren erläutert und angekündigt, wie man beabsichtige vorzugehen. Ein Anspruch sei daraus nicht zu begründen; ob es sich um sogenannte Halteprämien handele, sei unerheblich.”

Arbeitsgerichte machen halt ihre Arbeit, auch wenn manche glauben, sie müssten Gerechtigkeitserzeugungsmaschinen sein, deren Gerechtigkeitsbegriff aber etwas einseitig zu sein habe…Etwas, das vertraglich vereinbart ist, kann und würde ein Gericht nicht streichen. Die Schlagzeilen sind daher ziemlich irreführend.

Nun, die Kläger wollen Berufung einlegen. Wer will im Zweifelsfall schon aufgeben, wenn er am Ende vielleicht 100.000,00 EUR Bondus kriegt?


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