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Innerer Reichsparteitag, das 4:0 in der Vorrunde und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Von Wolf Reuter | 15.Juni 2010

 Katrin Müller-Hohenstein beschäftigt die Zeitungen, weil ihr während des 4:0 gegen Australien herausgerutscht ist, das Tor von Klose sei diesem wohl ein “innerer Reichsparteitag” gewesen.

FOCUS online hält das für Nazisprech (liegt nahe, oder? Wer hat den den Reichsparteitag veranstaltet?). Alle Leser kennen den Ausdruck und ich wette, die meisten haben ihn auch schon verwendet, vielleicht nicht gerade in öffentlicher Rede – das aber ist das Hauptproblem. Tilmann Krause von der Welt hält dagegen, das sei “Berliner Mutterwitz” (???), und man solle sich nicht empören. Leider vergisst er, das zu belegen. Es ist auch nicht belegbar. Die Redewendung ist inakzeptabel.

Spekulieren wir mal. Ohne die Frau Müller-Hohenstein zu kränken. Die ist nämlich ganz sicher weder im allergeringsten nazinah noch wollte sie etwas Falsches sagen.

Allerdings geht das vielen Journalisten so. Eva Herman (erinnern Sie sich noch?) wurde zuletzt schwer gebeutelt, weil sie bei Johannes B. Kerner in etwa sagte, dann (wenn man immer gleich mit der “Nazikeule” gehauen werde), dürfe man in Deutschland ja auch nicht mehr “Autobahn” sagen. Worauf alle teilnehmenden erfahrenen Antifa-Kämpfer (Henryk M. Broder) von Senta Berger bis Margarete Schreinemakers sinngemäß murmelten “Autobahn geht gar nicht”.

Eva Herman hat alles (mindestens ihren Job) verloren. Das ist kein arbeitsrechtlicher Vorgang, weil sie nach rechtskräftiger Feststellung der Arbeitsgerichtsbarkeit keine Arbeitnehmerin (gewesen) ist. § 626 BGB gilt aber in allen Dienstverhältnissen.

Deshalb: Ist “Reichsparteitag” nicht viel schlimmer als “Autobahn”?

Verbal und inhaltlich sicher ja. Könnte man Frau Müller-Hohenstein für diese Äußerung also rauswerfen? Vermutlich – ja.

Hier unterscheiden sich gefühlte und gerichtliche Realität. Würde ein Sender geltend machen, der Begriff transportiere nationalsozialistisches Gedankengut, die Zusammenarbeit sei unzumutbar, weil er dadurch in der Öffentlichkeit düpiert und seine Glaubwürdigkeit bei den Opfern des Nationalsozialismus angekratzt wäre, dann ließe sich dem schwer widersprechen.

In der gefühlten Realität dagegen wäre eine solche Kündigungsentscheidung schwachsinnig. Das vor allem deshalb, weil man schon ziemliche Störungen haben muss, um Frau Müller-Hohenstein irgendwelcher Naziumtriebe zu verdächtigen. Aber auch, weil der Kontext nicht politisiert war (wie bei Eva Herman). Und schließlich wegen der Emmely-Frage. Die kennen Sie nicht? Natürlich: Die Supermarktkassiererin. Aber “Emmely-Frage”? Die hat uns das BAG kaputtgemacht. Bislang konnte man den Fall als Schulfall verkaufen, in der Beratung: “Sie können wegen der Sache kündigen. Aber finden Sie das nicht ein bisschen kleinkariert und überzogen? Anders gewendet: Muss man alles tun, was man rechtlich darf?”. Das eben war die Emmely-Frage.

Natürlich soll man nicht alles tun, was man darf. Es gibt keine Causa Müller-Hohenstein, keinen Kündigungsbedarf – aber wenn ein entscheidungstragender Mensch es wollte, könnte so ein Versprecher zum Karrieresprengsatz werden.

Das zeigt, wie wenig zielgerichtet die Behauptung ist, es werde mit zweierlei Maß gemessen. Bei Emmely hieß es immer, Manager “verschleuderten” Millionen (Ackermann können die nicht meinen, seine Bank verdient gut), aber die Kassiererin müsse dran glauben. Hier ist es eigentlich noch krasser: Herman geht wegen “Autobahnen”, Müller-Hohenstein bleibt trotz “Reichsparteitag”. Andererseits, um die Mischung verwirrend zu machen, darf der erklärte Nazi XY im öffentlichen Dienst bleiben.

Das ist keine verdrehte Welt, nicht einmal ein Wertungswiderspruch. Es war falsch, Herman so an den Pranger zu stellen, es ist richtig, Müller-Hohensteins Reichsparteitag jetzt bald wieder zu vergessen und der echte Nazi – dessen Verbrechen war leider nur, Kandidat der NPD zu sein, was den Arbeitgeber zur Kündigung trieb, mit der er aber scheiterte. Deswegen sind Kommentare wie die von Tilmann Krause nicht hilfreich. Sie verteidigen etwas, wo es nichts zu verteidigen gibt – man kann eben nicht behaupten, “Reichsparteitag” sei eine Ironisierung des Nationalsozialismus. Das ist – Schwachsinn. Müller-Hohenstein dagegen hat das einzig Richtige gemacht: Sich einfach entschuldigt, weil sie weiß, dass es falsch war. Weil das glaubwürdig ist, hat der “Fall” hier hoffentlich auch ein vorzeitiges Ende.

Mit den Facetten der Realität muss man eben leben.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 1 Kommentar »

Ein Kommentar to “Innerer Reichsparteitag, das 4:0 in der Vorrunde und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen”

  1. Lesestoff (18) | Rechtler meint:
    15.Juni 2010 at 7:29 pm

    [...] Innerer Reichsparteitag (…) und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Arbeitsrecht) [...]

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