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Immer wieder Urlaub

Von Wolf Reuter | 22.März 2010

 Wir haben unsere Urlaub FAQs um einige Aspekte ergänzt. Dazu gehört:

  1. Wie Urlaub im Weg einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden kann (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2009 - 10 SaGa 1/09)
  1. Warum Urlaub und Freistellung nicht dasselbe sind (19. 5. 2009 - 9 AZR 433/08)
  1. Warum es schwierig ist, Urlaub einseitig zu verordnen (LAG Hamm, Urteil vom 26.05.2009 - 14 Sa 263/09)

Erstaunlich ist an dieser kleinen, nachträglichen Auswertung von 2009 vor allem, dass längst geklärte scheinende Fragen in der Praxis wohl immer wieder zu Irritationen führen. Bemerkenswert ist die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg, die uns zu weit geht.

Näheres im Haupttext (Link oben oder in der Titelleiste der Startseite)


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

4 Kommentare to “Immer wieder Urlaub”

  1. GH meint:
    24.März 2010 at 9:36 am

    Vllt sollten Sie auch noch die BAG Pressemitteilung Nr. 25/10 (Schwerbehindertenzusatzurlaub und Tarifurlaub bei Krankheit) mit in Ihre FAQ einbauen ;-)

  2. Wolf Reuter meint:
    24.März 2010 at 10:16 am

    Machen wir. Es fehlt aber ohnehin noch ein Abschnitt über Schwerbehindertenurlaub - außerdem möchte ich hier in der Tat abwarten, bis die Entscheidungsgründe vorliegen. Danke für den Hinweis!

  3. Klaus Köhler meint:
    29.März 2010 at 12:18 pm

    Was mich etwas irritiert: nach zwei Wochen des Nichtreagierens seitens des AG auf einen Urlaubswunsch soll eine Genehmigungsfiktion eintreten? Habe ich so nirgends gefunden. Die dazu erwähnte Rechtsprechung wäre sicher von allgemeinem Interesse. Alle verfügbaren Kommentare sprechen davon, dass es eine solche Frist nicht gibt. Danke!

  4. Wolf Reuter meint:
    29.März 2010 at 2:14 pm

    Ja, Sie haben nicht unrecht. Das LAG Hamm hat das wohl mal so entschieden (12. 4. 1978 DB 1978, 1406), aber das ist wahrlich kein starkes Argument, wegen des Alters der Entscheidung, der BAG-Rechtsprechung und der Dogmatik von § 7 Abs. 1 BUrlG. Berkowsky hat sich im Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht (Auflage 200, § 137, Rd.-Nr. 299) ebenso geäußert - Autor und Werk sind aber auch eher für intelligente Einzelmeinungen bekannt. Wir haben den Text der FAQ geändert…

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