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Hitze ist schlecht für den Rechtsstaat - reicht das Direktionsrecht bis in die Achselhöhlen des Arbeitnehmers?

Von Wolf Reuter | 16.Juli 2010

Alarmstimmung in Deutschland:

Die steigende Hitze (auf langen Zugfahrten? Im ICE? Den Laptop auf dem Tischchen, bei angenehmen 51,3 Grad Celsius?) setzt Verbandvertretern derart zu, dass die Proteine in ihren Gehirnen denaturieren. Es besteht die Gefahr, dass wir wichtige Verbandvertreter auf diesem Wege ganz verlieren!

Das halten Sie für übertrieben? Zwei Beweise:

Sie brauchen nur die Waffenbrüderschaft von DGB und BDA (ja, von DGB und BDA. In der Tat.) zu betrachten. Oder wann hatten Sie geglaubt, auf einer DGB-Seite mal eine gemeinsame Kampferklärung mit der Arbeitgeberseite zu sehen? Und Michael Sommer erläutert auch noch die wichtigsten Punkte persönlich - warum man nämlich ein Gesetz zur Erhaltung der Tarifeinheit braucht, nachdem das böse BAG die gekippt hat. In seinem intellektuell brillianten Beschluss 27. 1. 2010 - 4 AZR 549/08 hat der 4. Senat auch darauf hingewiesen, dass die Tarifeinheit, die von der Taskforce Sommer/Hund gefordert ist, verfassungswidrig ist (aber vielleicht war keine Zeit, das vor der Abfassung des “Gesetzesentwurfs” zu lesen, ist ja auch allgemein aus der Mode, Gesetze vorab auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen).

Die Lektüre dieses Kapitels “Volk und Wahn” (Henryk M. Broder) hat uns leider davon abgehalten, die Fundgrube noch größeren Wahns zu studieren (Focus Online). Der Kollege Michael W. Felser hingegen ist mit erkennbarem Schock auf einen Artikel in Focus Online aufmerksam geworden, aus dem er die Frage ableitet, ob das Direktionsrecht bis unter die Achselhöhlen des Arbeitnehmers reiche.

Frau Ursula Frerichs, Präsidentin des Unternehmerverbands mittelständische Wirtschaft, will eine Deopflicht für alle Arbeitnehmer einführen. Das ist wahr:

Nicht nur hat der Kollege Felser mehrere Nachweise verlinkt, sondern auch damit korrespondierende Pressereaktionen (Proteste von Allergikern, z.B.). Unser Versuch, die Forderung als Scherz zu enttarnen, indem wir nachweisen, dass der angebliche Focus-Server in der Ostukraine steht und auf einen weiteren Internetknoten westlich von Ulan-Bator verweist, war nicht von Erfolg gekrönt. Auch Frau Frerichs scheint es wirklich zu geben, denn ihr Verband steht zu ihr.

Stinker sind unangenehm. Aber muss der Rechtsstaat sie bekämpfen? Frau Frerichs:

“In einem ganz krassen Fall kann es auch zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber kommen.”

Das BAG bindet in seiner neueren Rechtsprechung eine Kündigung oder Abmahnung im verhaltensbedingten Bereich an zwei Voraussetzungen. Es muss um ein “steuerbares” verhalten gehen (also nicht Essen, Trinken, bestimmte Sportarten und, na, den Rest ersparen wir Ihnen). Bei Desodorieren? Check! Das ist steuerbar! Zweitens muss man eine vertragliche (Neben-)Pflicht benennen können, die verletzt ist. Schwieriger. Jedenfalls, wenn nicht der Formulararbeitsvertrag eine Desodorierungspflicht enthält. Das BAG kennt allerdings den “Betriebsfrieden”, dessen Aufrechterhaltung eine Nebenpflicht ist. Also - Check! Die Frau hat Recht. Man kann gegen Stinker vorgehen. Wenn sie den Betriebsfrieden stören. Aber wie sieht das in der Praxis aus?

Erstens brauchen wir eine Stinkhierarchie. Das gibt es schon bei den Schimpfwörtern. “Ar……h” ist in einem Bauwagen kündigungsschutzrechtlich anders zu bewerten als in einer Bank. Weil, so die Gerichte, der Umgangston sich eben nach der Umgebung richtet. Frau Frerichs macht es genauso - in einem Großraumbüro muss das Deo mehrfach aufgesprüht werden (ergänze: im Bauwagen nicht). Im Ernstfall (vor Gericht) kann das natürlich auch peinlich werden, bei der Zeugenbefragung (Vorsitzender: “Erzählen Sie mal - wie schlimm hat der Kläger denn gestunken?” Zeuge: “Oh, das war echt schlimm. Ich habe ihm hundertmal gesagt, er soll dieses Deo nicht benutzen…” Vorsitzender: “Was soll das heißen - ich denke, es hat gestunken? So hat die Beklagte es vorgetragen…” Zeuge: “Euer Ehren, echt. Es hat auch gestunken. Nach diesem Veilchenzeug…”).

Aber vor Abmahnung und Kündigung steht die Prävention. Frau Frerichs:

“Das sehen Sie doch, ob einer jeden Tag die gleiche Kleidung trägt, die nur abends zum Lüften raushängt. Das müffelt ja auch. Außerdem könnte man Stippvisiten machen. Externes Personal, das während der Arbeitszeit kontrolliert.”

Ein neues Geschäftsfeld für Beratungen! Man stelle sich vor, wie das externe Personal von hinten den Kolleginnen (ja, es gibt auch Frauen, die keine Deos benutzen…) unvermittelt unter die Achseln greift. Kann beim Staatsanwalt enden.

In Betrieben mit Betriebsrat dürfte das Ganze auch eine Ordnungsfrage und damit nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein. Da kann es zu ganz neuen Verbrüderungen kommen: Wie DGB und BDA beschließen Betriebsrat und Arbeitgeber, beide Seiten Deofetischisten, strengste Auflagen für die Mitarbeiter, die in Jahresgesprächen festgehalten und stichprobenartig überprüft werden. Der Kreis zur Tarifeinheit schließt sich.

Hat man aber einen Stinkerbetriebsrat oder - schlimmer - einen Stinkergeschäftsführer, sind wir aber - wenn die andere Betriebspartei der Deofraktion angehört - wieder in den alten Schützengräben des Klassenkampfes. Die Einigungsstelle muss also ran.

Für Anfechtungsverfahren formuliere ich schon mal im Kopf, ab wann so eine Einigungsstelle ihren Ermessensspielraum überschritten hat.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

3 Kommentare to “Hitze ist schlecht für den Rechtsstaat - reicht das Direktionsrecht bis in die Achselhöhlen des Arbeitnehmers?”

  1. GH meint:
    16.Juli 2010 at 1:14 pm

    Auch ich habe schon -aus zuverlässiger Quelle- von Abmahnung wegen “mangelnder Hygiene” (= Stinker) gehört.

  2. Wolf Reuter meint:
    16.Juli 2010 at 1:43 pm

    @GH: Das kann man nicht ausschließen. Das Problem des Körpergeruchs ist grundlegend ein soziales, juristische Instrumente versagen.

  3. ebook leser meint:
    20.Juli 2010 at 6:07 pm

    Hitzeschock für die Fahrgäste: In Waggons der Bahn soll es wegen der Ausfälle von Klimaanlagen noch heißer gewesen sein als bisher bekannt. In einem der Pannen-ICE seien laut einer internen Fehleranalyse Temperaturen über 70 Grad gemessen worden, berichtet nun “Frontal 21″. Da sieht man, wo man hinkommt, wenn man ein Unternehmen auf Teufel komm raus privatisieren und an die Börse bringen will. Die Politiker sollten doch einsehen, dass manche Unternehmen besser im Staatsbesitz bleiben sollen.

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