« Ein Toter, eine Kündigung: Raue Sitten in Gelsenkirchen… | Home | MoinMoin – Die schnellste Unterlassungserklärung der Welt »
“Hallo Chefin, hier ein Foto meines Penis, schöne Grüße” – Gefahren durch Mobiltelefone am Arbeitsplatz
Von Wolf Reuter | 16.Juni 2011
Der Frühsommer sorgt im Arbeitsrecht für die saftigsten Fälle. Einblicke in die Lebensgewohnheiten des B. und seiner Freundin Andrea gibt es dann auch noch dazu:
Ob man es glaubt oder nicht: B. ist Brummifahrer, wie man so schön sagt. Er hatte eine Chefin (“hatte” steht jetzt fest). Und auch ein Mobiltelefon. Das hat er nicht mehr lieb und wird es künftig vorsichtiger nutzen.
Ihm war langweilig, eines Tages. Daraufhin fertigte er mit der Kamera des Telefons ein Foto an (von seinem Penis) und wollte es seiner Freundin (Andrea) schicken. Um sie zu “überraschen”. Worin genau die Überraschung hätte liegen können, ist ja spekulativ durchaus interessant, aber wir lassen das Thema mal sein.
Andrea hat das Foto nicht bekommen. Beim Absenden der MMS hat sich B. vertippt und aus dem Speicher die Nummer seiner Vorgesetzten aufgerufen. Die hat das Bild bekommen. Und B. die fristlose Kündigung. Ihm ist das peinlich, entschuldigt hat er sich auch.
Fristlose Kündigung?
Das ist wohl ein “steuerbares” Verhalten. Eine Abmahnung kann man da für erforderlich halten (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.06.1997 – 2 AZR 526/96), allerdings stellt sich die alte Frage – formulieren Sie mal die Abmahnung so, dass daraus ein Arbeitsvertragsverstoß erkennbar wird
Wenn eine Begutachtung des Telefons ergibt, dass man Andrea wirklich im Speicher mit der Chefin verwechseln kann (weil er Sie z.B. unter “Alte”) eingespeichert hat, dann ist auch der Verdacht einer vielleicht dennoch beabsichtigten sexuellen Belästigung ausgeräumt. Würde der haften bleiben, wäre eine Abmahnung verzichtbar.
Und was hätten SIE getan? Gefühlsmäßig: Wir hätten auch gekündigt. Und darauf gehofft, dass er im Vergleichsweg geht.
Genauso kam es: Wie die Zeitungen berichten, hat man sich auf eine ordentliche Kündigung geeinigt. Vorhang zu. Sonst wäre das wieder mal ein interessanter Rechtsfall geworden…
Weblinks:
Der Westen (Prozessbericht): http://www.derwesten.de/staedte/hohenlimburg/Bestes-Stueck-an-die-Chefin-verschickt-id4763785.html
Op-Online (“Penis-Panne”): http://www.op-online.de/nachrichten/deutschland/penis-panne-mann-schickt-mms-chefin-1284435.html
Nachtrag:
BetriebsratsBlog: http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/dumm-gelaufen-schniedel-foto-aus-versehen-der-chefin-gesimst/
Verwandte Artikel
Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 1 Kommentar »

16.Juni 2011 at 4:54 pm
Ob man einen Mitarbeiter wegen eines solchen Fehlverhaltens dann auch kündigen möchte, entscheidet sich doch eher nach der Arbeitsleistung der letzten Jahre und den Rahmenkonditionen des Arbeitsverhältnisses als rein nach dem Kündigungsgrund.
Gerade in der Transportbranche werden weibliche Chefs wohl nicht so zart besaitet sein, dass sie bei solchen Bildern per se nicht mehr miteinander (sic!) “verkehren” wollen (anders natürlich als beim Fall des Polizisten, der danach dienstunfähig erkrankt war…).