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Gestörte am Bodensee – 300.000 EUR nicht aus bösem Willen veruntreut?
Von Wolf Reuter | 21.Januar 2010
Radolfzell ist ein sehr idyllischer Ort, wie es überhaupt im Kreis Konstanz sehr schön ist. Nebenbei gibt es dort ausgezeichnete Rechtsanwälte, vor allem Strafverteidiger, (z.B. meinen Schulfreund Dr. Doubleday), aber das ist nicht unser Thema. denn die Idylle wird gestört. Von Gestörten.
Da berichtet die örtliche Presse von einem skurillen Prozess vor dem Arbeitsgericht in Radolfzell. Beklagter ist ausgerechnet die Bundesagentur für Arbeit; die hat schließlich auch Mitarbeiter (darunter unseren amtieren Entwicklungshilfeminister), und nicht wenige (derzeit 113.000, wirklich – als die Agentur 1969 ihre heutige Struktur erhielt, geschah das aus Sorge um die fast 200.000 Arbeitslosen in Deutschland; denen hat man ja rechnerisch fast schon durch die Institution selbst geholfen)- also notwendig auch arbeitsrechtliche Sorgen.
Der Mitarbeiter im Radolfzeller Fall hat die Kleinigkeit von 300.000 EUR unterschlagen. Nicht “soll unterschlagen haben”, sondern “hat unterschlagen”, denn die Presseberichte sagen übereinstimmend, dass er den Vorwurf eingeräumt hat. Das finden wir eigentlich ganz aufrecht.
Exkurs: Was arbeitet jemand bei der BA, der überhaupt in die Lage versetzt wird, eine solche Summe abzuzweigen? Unsere Fantasie reicht nicht aus, aber er kann kaum auf die Portokasse aufgepasst haben. Das Arbeitsgericht hatte sich auch gewundert, aber der Mann erklärte, er habe Leistungsbezieherakten nicht geschlossen, nachdem der Leistungsbezug aufhörte, sondern einfach weitergezahlt, aber das Geld auf sein Konto umgeleitet. So einfach war das also. Exkurs Ende.
Er wendet ein, eigentlich sei er spielsüchtig und habe das ganze Geld verzockt. Er könne einfach nicht anders.
Wenn Sie jetzt “wie bitte?” vor sich hinmurmeln, kann ich das gut verstehen. Wir können natürlich nur spekulieren, aber dem Bericht nach hat die BA der ersten eine zweite Kündigung hinterher geschoben. Sie ist Opfer einer perfiden Strategie, wenn die daraus resultierende Spekulation stimmt – also spekulieren wir mal:
Den Mann haben sie gefeuert, weil er die 300.000 EUR unterschlagen hat. Ob man das wusste oder nur der dringende Verdacht bestand, ist egal, beides reicht 100%-ig für eine fristlose. Solche Fälle gibt es jeden Tag, und sie sind eben keine Bagatellen. Aber dann, ja dann, kommt der Konter, und so etwas haben wir auch schon erlebt. Der Personalrat ist natürlich angehört worden, zu einer Tat- oder Verdachtskündigung. Das ist das eine Kündigung, die aus verhaltensbedingten Gründen erfolgt. Und der Konter? Ja, man teilt nebenbei mit, dass man krank ist – spielkrank, klausüchtig, was auch immer – Spielsüchtig ist ein gefährlicher Einwand, weil es diese Erkrankung (anders als z.B. Internetsexsucht, die oft Gegenstand bei Kündigungen ist) leider wirklich gibt (cif. Dostojewskji, Der Spieler). Wenn ein Verhalten auf einer Erkrankung beruht, dann kann man nicht verhaltensbedingt kündigen, sondern nur personenbedingt. Die erste Kündigung ist dann vermutlich ein Schuss in den Ofen, denn zu einer personenbedingten Kündigung hatte man den Personalrat ja gar nicht angehört. Also nochmals den Personalrat mit den neuesten Erkenntnissen anhören und auf personenbedingt ausweiche – aber nein. Meist gibt es Dienstvereinbarungen, die eine Therapie und Wiedereingliederung regeln. Bei der wichtigsten Sucht (Alkohol) erlegt die Rechtsprechung dem Arbeitgeber sogar eine Therapiepflicht au. Kündigung für “Ersttäter” ausgeschlossen. Wie klingt das? Egal – es ist nun einmal so.
Der Mann hat mit seiner Sucht seien Chancen also erheblich verbessert. Und taktisch gut platziert hat er das auch, das Timing war ebenso gut. So macht man das (oder müssen wir da einem Anwaltskollegen gratulieren?).
Geklappt hat es aber nicht, das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Berufung möglich - und nach dem Gesagten nicht ganz aussichtslos.
Die Kamera führt in die Höhe und verlässt das beschauliche Radolfzell wieder, bis es nur ein kleiner Punkt auf Google-Maps ist. Hoffentlich einigen die Parteien sich bald. Die BA tut uns – zum ersten Mal – leid: Was hat der Arbeitgeber eigentlich mit der Spielsucht seines Mitarbeiters zu schaffen? Das Arbeitsgericht Radolfzell ist zu loben – auch, wenn die Entscheidung unter Umständen eher eigenwillig ist.
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