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Gefühlte Katastrophen von Schweinegrippe bis Eyjafjallajökull

Von Wolf Reuter | 21.April 2010

Wir haben - wie alle Teilnehmer an der öffentlichen (arbeits-) juristischen Debatte - kraft Amtes in den zurückliegenden Monaten viel heiße Luft über nur gefühlte Katastrophen produziert. Dafür muss man sich schon fast entschuldigen.

Bevor die Schweinegrippe richtig ausbrach, wurden alle Fachleute mit Fragen von Mandanten und Medien überschwemmt - “muss ich mit Schweinegrippepatienten arbeiten”  oder “kann ich jemanden zwangsbeurlauben, weil er schwitzt (lies: Schweinegrippeverdacht…)”. Das war ein Großrepetitorium über die Pflichtverteilung im Arbeitsverhältnis und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sowie § 615 BGB. Wie viele Repetitorien war es nutzlos, denn zur Prüfung kam es nicht: Die Schweinegrippe fiel, wie man weiß, einfach aus.

Unbeeindruckt traten als nächstes die Piloten auf den Plan. “Wir streiken”, meinte Cockpit, ließ sich vom Arbeitsgericht Frankfurt aber noch einmal ausbremsen - um mir dann beinahe einen Termin zu verhageln. Leider wäre der Streik ohnehin ausgefallen, ebenso wie das Repetitorium “meine Rechte im Streik” ausgefallen ist - denn die Vulkanasche vom Eyjafjallajökull trat ja auf den Plan, als eigentlich gestreikt werden sollte, und bewirkte, was keinem Terroristen gelungen ist: Alle bleiben am Boden (und die Piloten streiken nicht). Also Anlass zum Großrepetitorium “Mein Recht bei Vulkanasche?” Ja, auf allen Kanälen tönte es, man könne dafür (lies: Zu spät aus dem Urlaub kommen wg. Vulkanasche) nicht gekündigt werden, erhalte aber eventuell keinen Lohn (beides richtig). Nur ist das Schöne an der Asche (und Herrn Ramsauer) ja, dass es sich um ein Scheinproblem handelt. Es gibt sie nämlich gar nicht. Wie bitte? Ja, die Beweisführung ist unbestechlich:

1. Haben Sie irgendwo Asche gesehen? Wir nicht!

2. Wie kann etwas, das nicht sichtbar ist, den Flugverkehr behindern, den Sichtflug aber nicht?

3. Wie kann etwas, das man auf Testflugzeugen nicht nachweisen kann und das nur als Spurenelement in einem F-16 Kampfjet entdeckt wurde, dessen Standort und Flugstrecke aber ein Militärgeheimnis sind, ernsthaft zum Problem stilisiert werden?

Sherlock Holmes, der Meisterdetektiv, sagte bekanntlich, wenn von allen Möglichkeiten diejenigen aussortiert seien, die objektiv nicht in Frage kämen, dann müsse die verbleibende Möglichkeit die richtige Lösung sein, gleichgültig, wie abstrus und unwahrscheinlich sie ist. Also: Es gibt keine Flugasche. Deshalb haben wir uns auch nicht am Repetitorium “Mein Recht bei Asche” beteiligt.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

2 Kommentare to “Gefühlte Katastrophen von Schweinegrippe bis Eyjafjallajökull”

  1. abc meint:
    21.April 2010 at 5:58 pm

    Hm, aber dann sollte man sich umso mehr am Repetitorium “Mein Recht, wenn die Flugsicherung denkt das Asche da ist, obwohl sie gar nicht da ist” (oder so aehnlich) beteiligen. Rechtlich bestimmt wesentlich interesanter…

  2. Walt meint:
    21.April 2010 at 8:11 pm

    Oder an einem Rep zum “Regelwerk der Flugsicherung in Europa” - zwischen nationalem Raubrittertum und logischer unfähigkeit (Asche ist Asche - warum schadet sie dem Triebwerk aber nach den Regeln nur im Instrumentenflug, nicht im Sichtflug, obwohl die Triebwerke doch dieselben sind……)

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