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Für Lucien Favré wird es (fast) ernst, für Jens Lehmann auch…
Von Wolf Reuter | 14.Dezember 2009
Arbeitsrecht und Fußball - ein herrliches Thema, weil man mal vorführen kann, dass die Herren Spieler ja Arbeitnehmer ihrer Vereine sind. Gott sei Dank gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeitern und Angestellten. Weiland hatte das RAG (nicht die Ruhrkohle AG, aber das Reichsarbeitsgericht) unterschieden: Wer mit der Faust arbeite, sei Arbeiter, wer mit dem Hirn, Angestellter. Wie ordnen Sie da einen Fußballer ein? Egal:
Wir hatten ja am 6.11.2009 berichtet, dass Herthas Trainer Lucien Favré vor das Arbeitsgericht Berlin gezogen ist. Nun teilt das Gericht mit, dass auf den 17.12.2009 eine Güteverhandlung angeordnet wurde. Anders, als im Newsticker der Süddeutschen Zeitung zu lesen, handelt es sich natürlich um das Arbeitsgericht Berlin (Magdeburger Platz 1, Saal 523, 12.30 Uhr ohne Gewähr, das Arbeitsgericht Berlin hält das in seinen Pressemitteilungen vor), nicht das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. In Güteverhandlungen werden auch keine Entscheidungen getroffen, sondern die Möglichkeit einer Einigung ausgelotet. Es ist nicht einmal sicher, dass die Parteien - vor allem Herr Favré - auch kommen. Mit der Einigung sieht’s schlecht aus, denn einigen hätte man sich - außergerichtlich - seit Einreichung der Klage ja können. Will Hertha BSC das tatsächlich ausfechten? Wie berichtet, sind die Chancen ja eher ausgeglichen. In einer - noch dazu sehr diplomatischen - Meinungsäußerung einen Vertrauensbrunch zu erblicken, fällt schwer. Wess’ Brot ich ess’, des Lied ich sing, das ist nach Auffassung des BAg schon lange nicht mehr der Stand der Dinge.
Jens Lehmann hat bekanntlich ähnliche Probleme. Wobei: Nur auf den ersten Blick. DIE WELT schreibt dazu heute:
“Tatsächlich hat er mit durchaus differenzierten Aussagen bewiesen, dass er sich intellektuell deutlich über dem Mittelmaß bewegt.”
Können wir als Fußballbanausen nicht beurteilen, macht ihn aber immerhin zum Angestellten (s.o.). Ein bisschen Faust ist auch dabei, denn er hat irgendwie auf dem Platz gehauen oder ausgetreten - aber das gehörte eben nicht zu seinen Arbeitspflichten. Außerdem will er eine Betriebsbuße nicht zahlen, die ihm sein Verein auferlegt hat. Und er hat wohl eine Abmahnung erhalten. Die Zeitungen fordern seine Entlassung. Zu Recht? Aus der Distanz schwer zu beurteilen, aber wenn ein bereits Abgemahnter dem Arbeitgeber schuldhaft, ja vorsätzlich, ein Tabellenspiel verhagelt (auf Lehmanns rote Karte folgte ein Ausgleichstreffer), dann würden wir den Daumen eher senken.
Unsere Prognose für die Arbeitsgerichtsbarkeit daher Lehmann vs. Favré 0:1.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |



















