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Fristversäumnis bei zu fetten Schriftsätzen (*mit Bastelanleitung zur Abhilfe)

Von Wolf Reuter | 29.April 2011

 

Hat uns unser Ausbilder nicht immer gesagt, wir sollten nicht zu viel schreiben?

Hat man uns nicht beigebracht, wenn schon im letzten Augenblick, dann sollten wir die Dinger (Schriftsätze) SELBST zum Nachtbriefkasten des Gerichts bringen?

Da hat sich jemand an beide Regeln nicht gehalten. Unter dem Gelächter der Damen vom Gewerbe (die nächtlich gerne mal beim Einwerfen der Schriftsätze am Magdeburger Platz zusehen, weil sie sonst nichts zu tun haben) hatte da ein Kurier versucht, den Schriftsatz durch den Schlitz zu quetschen. Vergebens. Also ist er mit dem Ding wieder abgezogen (!) und hat es am nächsten Tag (!!) bei Gericht abgegeben. Frist versäumt, das LAG Berlin-Brandenburg lehnt die Wiedereinsetzung ab. Leider ist die Entscheidung als für die Datenbank der Justiz unwürdig befunden worden.

Am schönsten berichtete das RA Kaßing aus München auf seinem auch sonst ausgezeichneten und lesenswerten Blog “Fokus Familienrecht”, der auch das Beispiel schlechthin für einen völlig außergewöhnlichen und viel zu großen Schriftsatz parat hat…Der Blog ist übrigens insoweit irreführend, als er sich gerade nicht nur mit Familienrecht befasst.

1998 gab es noch eine gemeinsame Annahmestelle aller Berliner Gerichte (vor der sich um 23.55 Uhr lange Schlangen bildeten). Wir hatten damals die untenstehende Bastelanleitung zur Anfertigung eines “Gürteltieres”. Es läßt sich fast beliebig verlängern…Ich hatte immer Paketklebeband und ein paar Reserveumschläge im Auto, wenn der Dienst wieder mal auf mich fiel…bei genauer Überlegung reicht es natürlich, das Original einfach einzuwerfen, notfalls ohne Anlagen, pfeif auf die Beglaubigungsgebühren – Hauptsache, die Frist ist gewahrt.

 


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 3 Kommentare »

3 Kommentare to “Fristversäumnis bei zu fetten Schriftsätzen (*mit Bastelanleitung zur Abhilfe)”

  1. RA Witting meint:
    9.Mai 2011 at 11:56 am

    …wäre mir fast auch selbst schon mal passiert. Beim LG Berlin (Tegeler Weg) paßt noch nicht einmal ein “Leitz-Ordner” durch den Einwurfschacht. Mein Schriftsatz war übrigens nur 10 Seiten lang. Der Rest war Anlagen…

  2. Schrader meint:
    11.Mai 2011 at 11:40 am

    Die Entscheidung wurde ja in der NJW besprochen. Also, die Begründung des LAG, der RA müsse sich darüber vergewissern, wie dick der Schlitz sei, ist schon der Oberhammer. Wahrscheinlich wßten die es bis dahin selbst noch nicht.

    Anmerkung: Hätte es nicht “fax vorab” auch getan?

  3. Wolf Reuter meint:
    11.Mai 2011 at 1:44 pm

    NJW: Wo?

    Zum “Fax vorab” – ja, das fragt man sich (wäre ja auch ohne Anlagen gegangen). Aber nachher ist man stets schlauer…

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