« Die Schädelvermesser (“…solche, die mit Ihrer Art Schädel, die wollen wir hier nicht!”…) | Home | Die nächste Bagatelle – gekündigt wegen 80 Cent! »
Frauen von heute, Sittenwidrige Löhne und deren politische Instrumentalisierung
Von Wolf Reuter | 8.Mai 2010
Wir fühlen uns fast veranlasst, Aygül Özkan (das ist die sympathische neue niedersächsische Sozialministerin mit dem missglückten Start ins Amt) zu bedauern. Aber sie weigert sich Gott sei Dank (*), einen bedauernswerten Eindruck zu machen; wir wollen Sie auch deshalb nicht gleich mit Lena Mayer-dingsda vergleichen (das ist die Sängerin, die anders als Nicole in den 80ern auf Englisch singt und sich anders als die Scorpions dafür einen absolut authentischen Akzent antrainiert hat). Es wimmelt jedenfalls gerade von Frauen in der Öffentlichkeit, die sich von PR-Attacken nicht unterkriegen lassen.
Zum arbeitsrechtlichen Aspekt:
Wie kann man einer Sozialministerin schaden? Indem man sie als unsozial abstempelt. Bei einer Quereinsteigerin muss man dazu in der Vergangenheit kramen. Weil sie Managerin bei TNT war, ist das genauso gut wie Lena Meyer-dingsdas Nacktszene, die ja wohl keine war. Denn TNT hat miese Löhne bezahlt. Beim Spiegel wird daraus flugs, Frau Özkan habe sittenwidrige Löhne bezahlt. Wie das? Erst mal braucht man einen Arbeitsrechtsprofessor, der Position bezieht (und den keiner kennt). Der kann dann schlimme Sachen sagen wie “am Rande der Legalität” (seien die Löhne gewesen). Mehr kann er auch nicht beitragen, weil – schon gemerkt? – “am Rande” nichts anderes bedeutet als “legal”, aber das klingt nicht so reißerisch. Skandal Nr. 1:
“…Aus den dem SPIEGEL vorliegenden Verträgen von 2008 geht zudem hervor, dass dass die Mitarbeiter nur 20 bis 22 Tage Jahresurlaub erhielten und im Bruttolohn “Mehrarbeit von bis zu 10 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit” enthalten sei. “Vorbereitungshandlungen” wie “Feinsortierung”und “Zählung” wurden nicht honoriert…”
[Das doppelte "dass" steht im Original]
Also, das ist schlimm – 20 Arbeitstage ist der Mindesturlaub nach dem BUrlG. Wer nicht mehr hat, lebt also am “Rande der Legalität”? Man kann das viel oder wenig finden, es sprengt jedenfalls nicht die Grenzen irgendwelcher Gesetze. Der Skandal ist die Skandalisierung.
Skandal Nr. 2:
“Als Managerin des Postdienstleisters TNT hat sie nach SPIEGEL-Informationen Verträge abgeschlossen, nach denen Beschäftigte nur 7,50 Euro Stundenlohn erhielten… Nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers Otto Ernst Kempen habe Özkan damit “Arbeitsverhältnisse am Rande der Legalität” geschaffen. “Da ihr als Juristin zudem bekannt gewesen sein muss, dass damals ein Postmindestlohn von 9,80 Euro galt, hat sie mit ihren Löhnen die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten”, urteilt der Professor aus Frankfurt am Main…”
Ahemm…ich hatte auch mal einem Mandanten, der dem Richter immer sagte, “Sie als Jurist…” – geholfen hat es nicht.
Da gibt es 2,30 € Unterschied. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass die Sittenwidrigkeit von Lohnvereinbarung etwa bei der Hälfte des ortüblichen Tarifentgelts erreicht ist. Nur Juraprofessoren können wohl 7,50 € für die rechnerische Hälfte von 9,80 € halten. War da noch was? Ach ja: Der Postmindestlohn, der war damals eine theoretische Größe. Das Verwaltungsgericht Berlin (und alle nachfolgenden Instanzen) hatten ihn ja seinerseits für rechtswidrig erklärt…das hat nichts mit Sittenwidrigkeit zu tun; die Verordnung war rechtswidrig, weil man sich am grünen Tisch auf einen Phantasielohn geeinigt und die Tarifvertragsparteien übergangen hatte. Deshalb – wiederum – alles nur “am Rande der Legalität”, also legal.
Das mit der Sittenwidrigkeitsgrenze hätte der Spiegel übrigens leicht herausbekommen können, er hatte ja selbst letzte Woche das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig zur Sittenwidrigkeit von Löhnen im Einzelhandel veröffentlicht.
Übrigens: Ein ausgebildeter Elektriker (!!!) konnte im Osten 2007 einen Mindestlohn von 7,90 € tariflich beanspruchen (!). Ob man beim Briefesortieren eine ähnliche Arbeit macht, diese Bewertung überlassen wir lieber Juraprofessoren.
(*) Auch das mit Gott ist ja ein kritisches Thema. Mit der Forderung, keine Kreuze in den Klassenzimmern aufzuhängen, ist die Ministerin zwar bekanntlich mit der BVerfG auf einer Linie, nicht aber mit der gefühlten CDU und weiteren gefühlten vielleicht 2/3 der Deutschen. Bei dem Versuch, ihre an sich harmlose Äußerung zu skandalisieren, hat keiner gemerkt, dass Sie wenig später auch die GWB (das ist der frühere US-Präsident Bush)-Falle getappt war. Sie hatte sich bei ihrer Vereidigung auf Gott bezogen. Weil sie Muslima ist, fanden das ein paar Leute komisch, was umso komischer seinerseits ist, als dass man sich fragen muss, ob die bisher nicht geglaubt haben, dass Muslime an Gott glauben. Sie erklärte, Christen und Muslime glaubten an denselben Gott und sie verstehe die Aufregung nicht. Jedenfalls hatte GWB im Zusammenhang mit islamistischem Terror an den “einen Gott, an den wir alle glauben” appelliert und wurde prompt von Extremisten (diesmal christlichen) zurückgepfiffen, die nicht fanden, dass Christen und Muslime an denselben Gott glauben (vielleicht haben die ja nicht aufgepasst, im Religionsunterricht). Finden sie immer noch nicht, denn im milderen Deutschland beeilte sich ein Kirchenmann (nicht Bischof Mixa) sofort, zu versichern, das sei zumindest eine etwas naive Haltung. Gott muss sich die Haare raufen. Wirklich.
Verwandte Artikel
Literatur zum Thema
Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 2 Kommentare »



















8.Mai 2010 at 11:08 am
Nach der Rechtsprechung liegt die Sittenwidrigkeitsgrenze bei 30% unter Tariflohn (zB LAG NRW, 6 Sa 1284/08; 6 Sa 1372/08).
Auch die Entscheidung aus Leipzig von letzter Woche, auf die Sie hinweisen, geht hiervon aus (die Klägerin dort hatte 69% eingeklagt) – und nicht, wie Sie behaupten, von der Hälfte.
(70% von 9,80 EUR ist allerdings zugegebenermaßen immer noch weniger als 7,50 EUR …)
8.Mai 2010 at 4:52 pm
Danke. Sie haben aber nur halb “Recht”, wobei es nicht ums Rechthaben gehen soll; die Praxis der Instanzgerichte ist da manchmal etrwas grobschlächtig. Tatsächlich ist die 30%-ige Unterschreitung keine allgemeine Sittengrenze. Das kann man nur in Gebieten/Branchen sagen, in denen mindestens 50% der Betriebe tarifgebunden sind und der Tariflohn die Vergleichsgruppe stellt (BAG, Urteil vom 22. 4. 2009 – 5 AZR 436/08); bei 30% liegt eigentlich immer noch ein “Indiz” vor (Urteil BAG 23.05.2001 – 5 AZR 527/99). Der Rest ist sehr einzelfallabhängig. Bei Lehrern an Privatschulen in Brandenburg waren schon 75% des Niveaus der Entlohnung staatliche Schulen sittenwidrig (Urteil vom 26. 4. 2006 – 5 AZR 549/05), was aber mit Sonderfaktoren im Landesrecht und bei der Vergleichsgruppe begründet wurde. Bei 50% der taxmäßigen Vergütung ist sozusagen die Untergrenze erreicht, bei der ein Indiz unwiderlegbar wird, jedenfalls in der Praxis. Ich räume aber ein, dass Sie Schwierigkeiten hätten, einen Fall zu gewinnen, bei dem zwar mehr als die Hälfte, aber weniger als 2/3 gezahlt werden. Ich bin aber viel mehr davon fasziniert, wie niedrig “Mindestlöhne” von hochqualifizierten Berufen wie Elektriker sein können (weil die Verhandlungsmacht fehlt), wenn man sie mit unqualifizierten Tätigkeiten vergleicht (Post), weil die Löhne dort uU nicht aus sozialen Überlegungen, sondern zur Martbereinigung verhandelt werden. Diese Disparitäten lassen mich immer mehr an die Sinnhaftigkeit eines Mindestlohns glauben: Auch Arbeitgeber wissen nämlich dann, woran sie sind. Der Lehrer in Brandenburg, das unterstelle ich, ist nicht vorsätzlich mies bezahlt worden. Ein Mindestlohn hätte den ganzen Rechtsstreit vermieden. 7,50 € – na ja, das ist so oder so mehr als bescheiden, und ich erwische mich manchmal sogar dabei, dass ich Herrn Sommer zustimme, wenn er mehr will – obwohl ich das nicht gerne zugebe.