Reuter Arbeitsrecht

Kommentar des Tages

Noch nicht genug vom zurückliegenden 17. Juni - den (früheren) Tag der deutschen Einheit und Jubiläum des Volksaufstandes in der DDR? Sie sollten jedenfalls immer bedenken, dass die ganze Sache einen - wenn man so will - arbeitsrechtlichen Ausgangspunkt (Erhöhung der Arbeitsnormen 1953) hatte. Wer das teils faszinierende, oft gruselige Sammelsurium der erfreulicherweise in den zurückliegenden Tagen berichteten Einzelschicksale und Zusammenhänge noch einmal sichtet, kann auch auf eine Täterbiografie stoßen, die in ihrer Widersprüchlichkeit und Absurdität ihresgleichen sucht. Die Rede ist von Max Fechner, dem damaligen DDR-Justizminister. Der Tagesspiegel hat ihm einen Beitrag gewidmet, den man lesen sollte. Fechner fiel in Ungnade, weil er - aus Sicht der SED - unglücklich - auf eine grundrechtliche garantierte Demonstrationsfreiheit verwies, die die Leute angeblich hätten. Und zwar, ohne dazu gedrängt worden zu sein und vor allem ohne Absprache. Die Demonstrationen legte er gar als „Streik“ aus - aus seiner Sicht legal. Anscheinend, denn Parteinahme für die Aufständischen lag ihm absurderweise fern. So etwas musste in der DDR im Zuchthaus enden. Auch für einen Minister. Wie so viele vom Stalinismus geprägte Funktionäre überlebte er - der echte Stalinismus war ja vorbei - und wurde sogar teilweise durch eine Wiederaufnahme in die SED rehabilitiert. Andere, weniger glückliche, wurden sogar getötet, weil sie am 17. Juni 1953 auf der Straße waren und von ihrem vermeintlichen Grundrecht Gebrauch machten. Max Fechner endete als DDR-Briefmarke. Mehr öffentliches Interesse für den Volksaufstand war nie als beim diesjährigen Jubiläum. Mal sehen: Die Diskussion um einen echten Nationalfeiertag kommt vielleicht wieder in Gang.

Archiv der Kommentare des Tages

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« | Home | »

Fliege, Fliege

Von Wolf Reuter | 24.Februar 2012

Es gibt da einen schönen Kinderreim – „Wenn Fliegen hinter Fliegen fliegen, fliegen Fliegen Fliegen hinterher...“. Hat zugegebenermaßen nur bedingt etwas mit dem Lacher der Woche zu tun, einem Fall, der beim Arbeitsgericht Bochum anstand.

Ein Außendienstler musste dienstlich eine Menge fliegen (nicht hinter Fliegen, aber in der Holzklasse). Ihm fiel das schwer. Weil er auch recht gewichtig war.

Als es deshalb nach Katar gegen sollte, wollte er einen bequemeren Businessclassflug. Wollte aber sein Arbeitgeber nicht. Wegen fortgesetzter Weigerung bekam er dann die Kündigung.

Wie so oft wurde dann ein Vergleich geschlossen.

Aber was steckt hinter solchen Fällen? Zwei sture Holzköpfe, die über eine für Außenstehende unverständliche Lappalie aneinandergeraten? Grundsatzfragen (muss man seinen Mitarbeitern Businessclass zahlen? Warum nicht auch 1. Klasse Bahn? S-Klasse beim Mietwagen? Wegen Leibesfülle? Man kann sich schöne Regeln ausdenken…ab 3 Stunden 1. Klasse, ab 200 km die Limousine, ab Katar Businessclass). Das könnte die Gerichte noch ein paar Jahre beschäftigen. Was Arbeitnehmer auf dem platten Land denken, die nach der 12. Umstrukturierung um 5 Uhr in den ersten Bus steigen, um pünktlich 3 Stunden später bei der Arbeit zu sein, darüber schweigen wir mal.

Aber ehrlich, in arbeitrechtsdogmatische Schläuche möchte ich das nicht gießen müssen. Woraus folgt der Anspruch auf welche Klasse?

Was bleibt? Wer nicht fliegen will, bekommt 21.000 € Abfindung. Aber auch einen Eintrag in der BILD. Ist doch auch etwas.


Verwandte Artikel



Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 4 Kommentare »

4 Kommentare to “Fliege, Fliege”

  1. ??? meint:
    25.Februar 2012 at 5:34 pm

    21.000 €uro ist eine hübsche Summe.
    Habe mal – vor knapp zwanzig Jahren – 3000 €uro Abfindung rausgekloppt (in DM) und war stolz wie Bolle.

    Wusste allerdings nicht, dass im Arbeitsrecht jeder seinen Anwalt selber zahlt und dann gingen knapp tausend €uro an die Kanzlei.
    Die wollen ja auch leben.

    Aber, weil wir gerade Fastenzeit haben:
    Wenn nun der Arbeitgeber dem Dickerle eine Metabolic-Super-Diät und die Fachliteratur dazu spendiert hätte? Da wäre er mit 500 €uro dabeigewesen und die beiden wären Freunde fürs Leben gewesen oder geblieben.

    Naja, vielleicht war das mit dem Flugzeug auch ein Kriegsnebenschauplatz und der Mitarbeiter stand schon lange auf der schwarzen Liste.

  2. ??? meint:
    26.Februar 2012 at 3:13 pm

    Der Monteur scheidet nun fristgerecht zum 31. Dezember 2011 aus der Firma aus und erhält zusätzlich eine Abfindung von knapp 12 000 Euro. (AZ.: 5 Ca 2335/11).

    Habe erst jetzt in der BILD die Original-Reportage gesehen. Da hatte sich leider das Tippfehlerteufelchen eingeschlichen. Der kriegt gar nicht 21.000, sondern nur lausige 12.000.

    Aber für einen Monteur (IG Metall, vielleicht) auch nicht schlecht.

  3. Schon alle da? | Jus@Publicum meint:
    27.Februar 2012 at 9:10 am

    [...] er nicht den richtigen Flugberechtigungsschein dazu aufweisen kann, schildert einen solchen Fall. Über Flüge, abgehobene Abfindungen. Und wie man mit seinen Pfunden offenkundig auch mal so richtig wuchern kann. Und ich Schaf glaube [...]

  4. eborn meint:
    29.Februar 2012 at 1:43 pm

    ich kann den Monteur verstehen. Ich hatte übrigens als Mitflieger vor einiger Zeite einen sehr übergewichtigen Herrn neben mir. Das war sehr sehr unangenehm, weil es ständig zu ungewolltem Körperkontakt kam. Der Flug war zum Glück nur 75 Minuten.

Kommentare