Reuter Arbeitsrecht

Kommentar des Tages

Noch nicht genug vom zurückliegenden 17. Juni - den (früheren) Tag der deutschen Einheit und Jubiläum des Volksaufstandes in der DDR? Sie sollten jedenfalls immer bedenken, dass die ganze Sache einen - wenn man so will - arbeitsrechtlichen Ausgangspunkt (Erhöhung der Arbeitsnormen 1953) hatte. Wer das teils faszinierende, oft gruselige Sammelsurium der erfreulicherweise in den zurückliegenden Tagen berichteten Einzelschicksale und Zusammenhänge noch einmal sichtet, kann auch auf eine Täterbiografie stoßen, die in ihrer Widersprüchlichkeit und Absurdität ihresgleichen sucht. Die Rede ist von Max Fechner, dem damaligen DDR-Justizminister. Der Tagesspiegel hat ihm einen Beitrag gewidmet, den man lesen sollte. Fechner fiel in Ungnade, weil er - aus Sicht der SED - unglücklich - auf eine grundrechtliche garantierte Demonstrationsfreiheit verwies, die die Leute angeblich hätten. Und zwar, ohne dazu gedrängt worden zu sein und vor allem ohne Absprache. Die Demonstrationen legte er gar als „Streik“ aus - aus seiner Sicht legal. Anscheinend, denn Parteinahme für die Aufständischen lag ihm absurderweise fern. So etwas musste in der DDR im Zuchthaus enden. Auch für einen Minister. Wie so viele vom Stalinismus geprägte Funktionäre überlebte er - der echte Stalinismus war ja vorbei - und wurde sogar teilweise durch eine Wiederaufnahme in die SED rehabilitiert. Andere, weniger glückliche, wurden sogar getötet, weil sie am 17. Juni 1953 auf der Straße waren und von ihrem vermeintlichen Grundrecht Gebrauch machten. Max Fechner endete als DDR-Briefmarke. Mehr öffentliches Interesse für den Volksaufstand war nie als beim diesjährigen Jubiläum. Mal sehen: Die Diskussion um einen echten Nationalfeiertag kommt vielleicht wieder in Gang.

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Fleisch

Von Wolf Reuter | 20.September 2012

Recherchen sind auch am Bürocomputer nicht ungefährlich. Mir ist jetzt z.B. erst einmal schlecht. Dabei wollte ich nur etwas zur Füllung tariflicher Regelungslücken wissen. Dann das:

Thema des BAG-Urteils vom 28.06.2012 (6 AZR 745/10):

Berechnung der Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

Gibt es also…

Die Tarifvertragsparteien wollten damit dem erheblichen Anstieg der Stückvergütungen durch die zunehmende Geschwindigkeit bei der Bandschlachtung aufgrund der fortschreitenden Automatisierung entgegenwirken.

Ja, die Bandschlachtung.

Es muss alles gut geregelt sein. Zur tariflichen Lückenfüllung steht da auch was, aber mnir ist jetzt eben schlecht. Ich gehe erst mal raus, um herzhaft in einen Burger zu beißen.

Vielleicht nehme ich aber lieber den Veggi-Burger…

Auch gut: Rainer Erler, „Fleisch“, Deutschland 1979.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 2 Kommentare »

2 Kommentare to “Fleisch”

  1. Royale Food Art ? | Jus@Publicum meint:
    22.September 2012 at 6:58 am

    [...] es stammen mag, wie  (Lieber Mister Reuter, SIE klicken – my very personal advice following Your post here and with regard to Your wellnessfeeling – jetzt NICHT HIER  => ) manche Beispiele [...]

  2. AiA meint:
    24.September 2012 at 11:06 am

    Na, ist doch alles nicht so schlimm: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/wiesenhof-chef-wesjohann-den-menschen-fehlt-einfach-das-geld-fuers-bio-huhn-11900673.html

    Nur wenige Menschen wissen übrigens, daß man ab einer bestimmten Mastbetriebsgröße sogar eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (!) braucht. Sie können sich sicher denken warum.

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