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Europass-Raster zur Selbsteinstufung der Sprachkompetenz

Von Wolf Reuter | 2.Februar 2010

Unser Leser “Peter” hatte sich beklagt, dass der Vorschlag, Sprachkenntnisse nicht mit umgangssprachlichen Begriffen (”Muttersprachler”, “sehr gut”, “perfekt”) zu umschreiben, sondern in Stellenausschreibungen das Muster des Europarats zu verwenden, nicht durchschaubar sei. Tatsächlich ist es aber so, dass dieses Raster genau für Zwecke der sprachlichen Mobilität entwickelt wurde. Es hat den Namen “Europass” (dazu gehören noch eine Reihe anderer Unterlagen, so ein einheitlicher Lebenslauf). In den Nationalstaaten gibt es - offenbar noch wenig bekannte - Informationsseiten dazu, in Deutschland: http://www.europass-info.de/de/start.asp. Uns erscheint die Verwendung des Rasters auch sinnvoll, um die Sprachkompetenz in einer Stellenausschreibung zu kennzeichnen, obwohl es nur als Selbsteinstufung gedacht war.


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Literatur zum Thema

Einführung in die spanische Rechtssprache = Introducción a la terminología jurídica
Daum / Blanco Ledesma / Martín Bueno
EUR 36,00


Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

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