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EU erwägt, Island wegen der Flugausfälle zu verklagen

Von Wolf Reuter | 17.April 2010

 Das gebeutelte Wikingerreich wird eventuell mit einer Milliardenklage überzogen, weil die Regierung dort ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat! Hätte man den Gletscher schneller abgeschmolzen, sagen Geologen, wäre es beim Ausbruch des Vulkans nicht zu einer derart energiereichen Explosion gekommen. Die Vulkanasche wäre dann nicht so hoch geschleudert worden und der Flugverkehr nicht tangiert gewesen. Vom scheidenden Regierungssprecher Wilhelm war eine Stellungnahme weder angefragt noch zu erhalten.

Das war noch die normalste Nachricht in einem nur teilweise fiktiven Wochenrückblick. Was den “Ossi-Fall” anbelangt, greift der Kapitalismus bereits um sich. Die Teilnehmer haben sich noch nicht von den Strapazen des Prozesses erholt, da meldet Spiegel Online, dass man die handschriftliche Notiz “(-) Ossi” als T-Shirt bereits kaufen kann. Ob die Klägerin daran beteiligt ist, weiß man (noch) nicht. Wer allerdings die Homepage des Händlers aufruft, bekommt Zweifel, ob der Wahrheitsgehalt der Meldung höher ist als der zur Klage gegen Island.

Während man den Geschäftsführer der Beklagten im Ossi-Prozess als unverbesserlich beschimpfte, nur, weil er nicht für etwas zu Kasse gebeten werden wollte, was er aus seiner Sicht weder zu verantworten hatte noch so gemeint hatte, trägt die Krone der Friedfertigkeit die GNBZ. Das ist die Gewerkschaft “Neue Brief- und Zustelldienste”, die in der Öffentlichkeit eher als Handlanger der Arbeitgeber bei der Umgehung des Postmindestlohns gesehen wird. Ob zu Recht, wird höchstrichterlich nicht mehr geklärt. Die GNBZ, deren Tariffähigkeit wie die auffallend vieler anderer Gewerkschaften im letzten Jahr angezweifelt wurde, hat letztinstanzlich den Schwanz eingezogen und ihre Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht noch am Tag des Stuttgarter Ossi-Urteils zurückgenommen. Da hatte sie wohl weniger Vertrauen in die Rechtsprechung als der schwäbische Unternehmer, der sich am Ende ja durchsetzte. Damit ist Deutschland um eine Nicht-Gewerkschaft reicher – und die GNBZ, deren Homepage http://www.gnbz.de/ seit Monaten nichts aktuelles mehr enthält, erklärt sich dazu nicht einmal. Das ist schwach. Ganz so sang- und klanglos waren die Kollegen von der Berliner FAU nicht untergegangen, auch, wenn man von denen gleichfalls nichts mehr hört. Nun, mit abflachender Wirtschaftskrise haben die Arbeitgeber sicher auch wieder anderes zu tun, als selbst Gewerkschaften zu gründen.

Und nächste Woche? Mal sehen, vielleicht ja wieder eine ganz normale juristische Woche…


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 1 Kommentar »

Ein Kommentar to “EU erwägt, Island wegen der Flugausfälle zu verklagen”

  1. Wolf Reuter meint:
    19.April 2010 at 9:16 am

    Das mit Island ist ein SCHERZ gewesen. Hätte nicht gedacht, dass jemand ihn ernst nimmt…

Kommentare