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Endlich (?) Schadensersatz von Thomas Middelhoff wegen der Karstadt-Insolvenz
Von Wolf Reuter | 9.Juli 2010
Seien wir ehrlich – Thomas Middelhoff ist kein Sympathieträger. Schon bei seinem Start für Karstadt porträtierte ihn die Financial Times Deutschland als leistungsorientierten Psychopathen, der es als Genugtuung empfand, die eigenen Kinder beim 100-m-Lauf zu schlagen. In der Öffentlichkeit herrscht der Eindruck vor, dass er mit seinem als arrogant empfunden Verhalten der Hauptgrund ist, dessenthalben Karstadt immer noch Gefahr läuft, aus dem Stadtbild der deutschen Mittelstädte zu verschwinden, wie schon Horten und Hertie zuvor.
Middelhoffs teils ätzende Art darf aber nicht über die noch ätzendere Art des Insolvenzverwalters Hubert Görg hinwegtäuschen. Görg ist dank der Karstadtpleite bereits jetzt die am besten verdienende Anwaltskanzlei des Landes und hat den rasanten Aufstieg von der kaum wahrgenommen Mittelklassekanzlei ohne Profil schön hingelegt, so kann man sich als “führende deutsche Wirtschaftskanzlei” (Eigenwerbung) sehen. Schön ist es auch, wenn man dabei – unter Insolvenzverwaltern üblich – mal eben über die eigenen Leute noch eine 175-Mio.-Schadensersatzklage gegen Middelhoff einreichen kann, streng nach RVG natürlich. Nach Tabelle kann man ohne Vergleich dafür immerhin 272.224,40 Euro an Gebühren einstreichen – ob es Sinn macht oder nicht. Nebeneffekt: Niemand redet mehr über die quälend langsame und unentschlossene Insolvenzverwaltung durch den Namenspartner. Denn jetzt sind die Bösen unter Feuer.
Der Sinn, nicht die Sympathien für Thomas Middelhoff sind entscheidend. 175 Mio. soll der nämlich zahlen (neben ein paar anderen Ex-Vorständen), als Schadensersatz für Geschäfte, die vor seiner Zeit als Vorstand lagen. Wie bitte? Nichts ist unmöglich – Görg. Die Gegenwehr wird heftig sein. D & O – Versicherungen (auch Middelhoff hatte eine) lassen sich Geld nicht so einfach abknöpfen. Der Vorwurf besteht erstaunlicherweise daraus, dass Big T., wie er sich vor allem selbst gerne nannte, keine Schadensersatzansprüche gegen seine Amtsvorgänger durchgesetzt hatte, die den Immobiliendeal für 5 (fünf!) Karstadt-Häuser eingefädelt hatten. Vielleicht wollte er sich aber nur nicht blamieren. Denn geprüft hatte man die Ansprüche. Aber einen Schaden aus einem Wirtschaftsgeschäft nachzuweisen, ist mehr als schwer. Ein geschäftliches Risiko muss ein Vorstand eingehen dürfen. Sonst kann man auf ihn gleich verzichten. Der Haftungsmaßstab ist also streng – es muss schon ziemlich sorglos und grob kommen, wenn eine solche Haftung greifen soll. Dass ein Geschäft daneben geht oder Jahre später eine Belastung wird, reicht nicht. Vor allem reicht es nicht, dass unternehmensfeindliche Bilanzvorschriften dafür sorgen, dass man eine nur auf dem Papier entstehende Schieflage mit Maßnahmen korrigieren muss, die später als “Managementfehler” gelten.
Görg hat also kaum etwas in der Hand. Neben der begreiflichen Zielrichtung, Gebühren zu verdienen, will man möglicherweise etwas Kleingeld für die Masse durch einen Vergleich mit der Versicherung generieren.
Den Mitarbeitern und Kunden, den Innenstädten hilft das gar nicht. Karstadt war auch ohne das Ekel Big T. wahrscheinlich vor Jahren am Ende. Nur fehlt es in Deutschland an einem effektiven Insolvenzrecht, an echten Verwaltern (Rechtsanwälte sollten das nicht machen – ein etwas polemischer, aber sehenswerter Bericht hier) und an der Ehrlichkeit, einzugestehen, dass auch große Unternehmen dicht machen können und nichts, gar nichts an diesen Realitäten etwas ändern kann.
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