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Die nächste Bagatelle - gekündigt wegen 80 Cent!

Von Wolf Reuter | 10.Mai 2010

 Gott bewahre, aber die Presse greift jetzt jeden - wirklich jeden - vermeintlichen Bagatellfall auf. Sie dürfen getrost davon ausgehen, dass es keine Fälle von verhaltensbedingten Kündigung wegen vermeintlicher “Kleinigkeiten” mehr gibt, die nicht in der Zeitung stehen. Jetzt wurde, wie die Bönnigheimer Zeitung Online (gibt es!) meldet, in Reutlingen ein Mitarbeiter, der einen Millionentat verwaltet, gekündigt: Er hatte seine Freundin zum Mittagessen eingeladen und mit Essensmarken des Unternehmens bezahlt - Wert 80 Cent (Anmerkung: Warum spielen all diese Fälle neuerdings eigentlich in Baden-Württemberg?). Wir hoffen, die Freundin hat ihm darauf selbst die außerordentliche Kündigung gegeben. Wer sich so knauserig zeigt, dass ein Mittagessen aus einem subventionierten Marsriegel und einem Schluck Leistungswasser bestehen muss, ist beziehungsuntauglich. Wir räumen aber ein, dass die Zeitungsmeldung einen Spielraum für Interpretationen lässt, die den Deliquenten in milderem Licht erscheinen lassen.

Und die Kündigung? Die ist erschreckend. Erst mal hat der Anwalt des Klägers - anders als der Pauschalleugner und Kreuzzügler, der die arme Emmely vertritt - alles richtig gemacht. Der Mitarbeiter hat - vermutlich auf seinen Rat - ein unüberlegtes Fehlverhalten eingeräumt und zeigt sich reuig. Das verbessert die Zukunftsprognose. Eine Kündigung scheint überzogen: Der nicht abgemahnte Key-Accounter soll (fristlos) gehen, weil das Vertrauen in ihn entfällt, nachdem er seine Freundin zum Mars eingeladen hat? Zweifelsfrei ein Vermögensdelikt, aber es berührt wohl nicht den Vertrauensbereich, der für dieses Arbeitsverhältnis typisch ist. Hätte er das Schächtelchen mit allen Essensmarken verwaltet (wie der Spieß bei der Bundeswehr), sähe das vielleicht anders aus.

Aber, so sehr sich darüber viele auch aufregen: Ein Grenzfall. Geklaut hat er eben.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

4 Kommentare to “Die nächste Bagatelle - gekündigt wegen 80 Cent!”

  1. Johann Grabner meint:
    10.Mai 2010 at 7:05 pm

    Wo ist das Delikt? Die 15 Essensmarken hat er zum eigenen Gebrauch bekommen. Klar wird damit bezweckt, daß er damit selbst essen geht, aber wenn er die Marken stattdessen wegwirft oder weitergibt ist das doch für seinen Arbeitgeber vermögensneutral? Der AG kauft die doch im Vorfeld im Paket ein.

    Man könnte auch fingieren, daß er die Marke eingelöst hat und das damit erhaltene Essen weitergegeben hat. Spätestens am durch die Hingabe der Marke erhaltene Essen muß er ja Eigentum erworben haben und das Geschenk betrifft dann nur seine Vermögenssphäre und damit muß es auch schon bei der Essenmarke so sein: das ist ein Lohnbestandteil. Steuerlich wird es ja (zumindest in Österreich) auch so gesehen: bis zu einer bestimmten Grenze ist diese Zuwendung steuerfrei, darüber wäre es als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer zu unterwerfen.

    Wo ist der Klau (die Veruntreuung)?

  2. egal meint:
    10.Mai 2010 at 7:32 pm

    Nunja, Ihre Meinung dazu ist ja bekannt.

    Der Fall ist trotzdem nun so etwas von lächerlich. Wegen eines (möglicherweise?) subventionierten Riegels jemanden fristlos (!) zu kündigen (!). Wenn das ultima ratio ist, kann man irgendwann auch Arbeitnehmer wegen übermäßigen Atmens (Sauerstoffdiebstahl!) kündigen.

    Ich kann hier auch keinen Diebstahl erkennen. Falls sie hier auf einen Betrug anspielen wollen, kann ich das auch mangels erkennbaren Vermögensnachteil nicht nachvollziehen.

  3. Wolf Reuter meint:
    10.Mai 2010 at 8:28 pm

    Liebe Leser, ich werde verkannt! Die Kündigung ist m.E, so wie sie in der Zeitung stand, unhaltbar.

    Aber @Johann Grabner: Ich verstehe den Zeitungsartkel nicht so, dass er seine eigenen Essenmarken genommen hat. Dann wäre es kein Fall. Was wirklich geschehen ist, läßt sich nicht abschließend feststellen.

    @Egal - der Marsriegel ist meine Interpretation, in der Zeitung steht nur “Essenmarke 80 Cent”. Sauerstoffdiebstahl: Ich denke mal darüber nach, wenn es um das Arbeitsverhältnis eines Raumfahrers geht, der bei der esa arbeitet und das Hyperventilieren trotz Abmahnung nicht einstellt. Griechenlandpaket u.ä. werden aber dafür Sorge tragen, dass die esa das so bald nicht auf den Prüfstand stellen kann :-)

  4. Arbeitsgericht Reutlingen kippt 80-Cent-Kündigung | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    11.Mai 2010 at 1:41 pm

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