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Von Wolf Reuter | 11.Januar 2010
Es stinkt gewaltig.
Schweiss hat sprachlich eine positive Konnotation (”im Schweiße meines Angesichts”), die kulturell unter die Räder gekommen ist und von der kosmetischen Indusrie intensiv bekämpft wird (noch im Jahr 1936 musste LUX, eine Seife, in den USA Kundinnen als Geheimtipp der besten Freundin andienen, doch die Unterwäsche in LUX zu spülen, damit der Geliebte BO [Body Odour] nicht mehr wahrnehme und man doch noch in den Hafen der Ehe einlaufen könne…). Auch Arbeitgeber reihen sich in diesen Kampf ein, an vorderster Front in Köln. Die Stadt besitzt zwar nicht den Bruchteil des Flairs, den die Kölner den Plattenbauten auf mittelalterlichem Stadtgrundgriss gemeinhin zuschreiben, ist aber für skurille Ereignisse immer ein zuverlässiger Lieferant, vom Einsturz der U-Bahn-Tunnel bis zum Müllskandal. Letzterer hatte auch etwas mit dem Geruchssinn zu tun.
Alle Boulevardmedien (etwa BILD.de) berichten übereinstimmend, dass in Köln der öffentliche Dienst heutzutage ungeahnte olfakorische Empfindlichkeiten an den Tag legt. Nachdem nun auch seriöse Medien das bestätigen (etwa die SZ Online) , gehen wir davon aus, dass dort tatsächlich ein Mitarbeiter gekündigt wurde, weil er - angeblich - nach Schweiß stank und seine Hände “zu selten” gewaschen haben soll.
Kündigungsschutzrechtlich eigentlich eine unnötig mutige Entscheidung des Arbeitgebers, denn ob man Schmutzfinken kündigen kann, ist nicht einfach zu klären. Im Zweifel weist er ja nach, dass er an einer unheilbaren Achselschweißüberschussabsonderung leidet und wurde demzufolge wegen einer Behinderung gekündigt.
Was den Fall merkwürdig macht, ist der Umstand, dass es um eine Probezeitkündigung geht. Das gibt weiteren Anlass, sich dieses beliebte Wort (Probezeit) nochmals anzusehen, denn es führt zu Missverständnissen. Der Kündigungsschutz greift in Betrieben, die regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG beschäftigen, stets nachdem das Arbeitsverhältnis ein halbes Jahr bestanden hat (§ 1 Abs. 1 KSchG). Auf die Vereinbarung einer Probzeit kommt es nicht an, man kann die Frist durch eine längere Probezeit auch nicht hinausschieben. Probezeiten haben nur einen Einfluss auf die Kündigungsfrist (nach § 622 BGB zwei Wochen, ohne Probezeit sind es vier).
Zurück zum Kölner Schweißgeruch.
Dort bedeutet das nichts anderes, als dass der Arbeitgeber materiell gar keinen Kündigungsgrund benötigt. Warum dann so etwas Peinliches in die Öffentlichkeit zerren wie Schweiß und ungewaschene Hände - zumal der Mitarbeiter das vorhersehbar nicht auf sich sitzen lassen will? So kommt es zu einem Prozess, der bei einem schlichten “nicht bestanden” vielleicht nie angestoßen worden wäre, denn bei “nicht bestanden” rät jeder Anwalt von einer Klage mangels Erfolgssaussichten ab.
Es sei denn, es gäbe noch eine Hürde, etwa den Personalrat, den man von der Kündigung erst überzeugen muss. Nur: Nach § 74 Abs. 1 PersVG NRW muss der Personalrat zur Kündigung angehört werden. Einen besonderen Grund, den zu überzeugen, braucht man aber nicht, anders als in verfassungswidrig ausgestalteten Landesgesetzen (wie etwa in Berlin) kann der Arbeitgeber nämlich auch gegen den Willen des Personalrats kündigen. Außerdem wäre die Schweiß-Story ja wohl er etwas, auf das der Personalrat selbst gekommen wäre - weil die Kollegen sich beschweren. Die aber sammeln offenbar Unterschriften, dass der Mann sauber gewesen sein soll. Deshalb wäre hier auch ein “nicht bestanden” notwendig, aber hinreichend als Miteilung an den Personalrat gewesen (wie unser Blog am 16.11.2009 es dargestellt hat). Die Sache bleibt daher ein Rätsel. Wir verfolgen sie, aber sie dürfte natürlich vergleichsträchtig sein und aus der Öffentlichkeit verschwinden. Bis dahin raten wir allen Arbeitgeber, den Fall nicht zur Steilvorlage zu nehmen - die Kündigung wegen mangelnder Hygiene ist jedenfalls keine sichere Standardnummer..
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Literatur zum Thema
Topics: Alltag im Arbeitsrecht |
Kommentare
11.Januar 2010 at 12:18 pm
Inwiefern denn verfassungswidrig?
11.Januar 2010 at 6:35 pm
Sehen Sie sich bitte dazu den Kommentar zum Blogeintrag vom 16.11.2009 an, da gab es das Problem schon einmal. In einigen Bundesländern - u.a. Berlin und Brandenburg - wird eine Entscheidung des BVerfG ignoriert (vom 24.05.1995 2 BvF 1/92), die gelegentlich auch als “Schleswig-Holstein-Urteil” bezeichnet wird. In den Personalvertretungsrechten wird die Streitschlichtung einer Einigungsstelle übertragen; anders als in der Betriebsverfassung ist das eine ständige Institution. In Berlin z.B. ist die Kündigung ein Mitbestimmungsrecht, was - anders als in der Betriebsverfassung - bedeutet, Kündigungen sind nur mit einem positiven Votum des Personalrats möglich. Wird die Einigungsstelle angerufen und lehnt diese eine Kündigung ebenfalls ab, kann der öffentliche Arbeitgeber bei dieser Lage alleine deshalb nicht kündigen. Diese Einigungsstellen sind nach Auffassung des BVerfG undemokratisch besetzt, weil nur die behördlichen Vertreter demokratisch legitimiert (im Sinne des GG) sind, nicht der Vorsitzende (meist ein Richter) und natürlich nicht die Personalräte (in Berlin gibt es je drei Behördenvertreter und Personalräte); natürlich werden auch Personalräte gewählt, aber eben vom Personal - sie sind nicht dem Parlament verantwortlich, was ein Grundprinzip staatlichen Handelns im öffentlichen Recht verletzt - es entscheidet ein parlamentarisch nicht kontrollierbares Gremium, ob man kündigt oder nicht, letztlich also, wer dem öffentlichen Dienst angehören darf. Personalräte fühlen sich immer beleidigt, aber es geht hier eben um demokratische Legitimation im verfassungsrechtlichen Sinn, nicht im Sinne der Personalvertretung. Diese “Letztentscheidungsbefugnis” ist verfassungswidrig. Skandalöser Weise haben einige Landesparlamente bis heute nichts daran geändert. Das liegt aber auch daran, dass dort jeweils politische Mehrheiten fehlten; die Sache zieht nur wenig Kreise, weil es an Beschwerdeführern fehlt. Öffentliche Institutionen können i.d.R. keine Grundrechtsverletzungen geltend machen, die Arbeitsgerichte müssten einen Fall bekommen, bei dem die Kündigung ausschließlich an der Zustimmung der Einigungsstelle und wirklich gar nichts anderem scheitert - bei 20, 30 Einigungsstellenverfahren im Jahr (die nicht nur Kündigungen betreffen) bleibt das ein Theoriespiel, also nimmt es jeder hin.
12.Januar 2010 at 6:38 pm
Ein bisschen Sowjetrepublik muss man sich halt auch mal leisten können. Ich wünsche ein schönes Neues Jahr.
13.Januar 2010 at 11:55 am
Wer sich über Körpergerüche aufregt, was wird dieser erst recht mit seinen “Kindern” machen?
Für den Wechsel von Babywindeln jemanden anstellen und diesen danach wieder entlassen, weil er dessen Geruch nicht ertragen kann..
14.Januar 2010 at 2:59 pm
“Öffentliche Institutionen können i.d.R. keine Grundrechtsverletzungen geltend machen, die Arbeitsgerichte müssten einen Fall bekommen, bei dem die Kündigung ausschließlich an der Zustimmung der Einigungsstelle und wirklich gar nichts anderem scheitert”
Das verwundert mich schon in Zeiten der permanenten Haushaltskrisen. Die Bezirke Berlins müssten doch hier ihr “Grundrecht” aus Art. 28 II GG anführen können. Personalverwaltung auf kommunaler Ebene ist schließlich einer der wichtigsten Punkte kommunaler Selbstbestimmung (und wohl auch der teuerste).
Aber die politische Entscheidung, sich nicht mit Gewerkschaften und vor allem mit den eigenen Beschäftigten in diesem Punkt anzulegen, kann ich natürlich nachvollziehen.
Vielen Dank für die kleine Nachhilfestunde im öff. Tarifrecht
14.Januar 2010 at 5:19 pm
Kein übler Gedanke. Aber die Arbeitsverträge im Land Berlin sind nie mit den Bezirken, sondern immer mit dem Land abgeschlossen; außerdem arbeiten fast noch einmal genauso viele Beschäftige für Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sozusagen gar keine Rechte haben…Die interessanteste Entscheidung dazu, wenn es Sie interessiert, hat der Verfassungsgerichtshof Berlin gefällt, 25. 1. 2001 - VerfGH 89/00v - NZA-RR 2001, 671 oder NVw 2001, 799.
26.März 2010 at 10:48 am
[…] So manches Mal ist man geradezu verpflichtet, ein Thema wieder aufzugreifen, das früher hier schon einmal erwähnt wurde. Erinnert sich jemand an die schier unglaubliche Meldung aus dem Januar, dass in Köln ein Architekt gefeuert wurde, weil er angeblich nach Schweiß stank (Unser Beitrag)? […]