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Der Neger von Dortmund

Von Wolf Reuter | 4.Dezember 2009

Was haben wir nicht alles zum Thema Bagatellkündigung berichtet (Frikadellen, Maultaschen, Nazis…). Nach einer Meldung des Portals mit dem schönen Namen “Der Westen” (http://www.derwesten.de/nachrichten/wr/2009/12/4/news-142484089/detail.html) - ein Gegensatz zum Osten ist da (wirklich) nicht beabsichtigt - hatte das Arbeitsgericht Dortmund gestern folgenden Fall zu behandeln:

 

Der Ausbilder XY sagte zu einem seiner Auszubildenden:

 

“Du bist heute mein Neger”

 

Damit ernetete er die fristlose Kündigung. Das Arbeitsgericht Dortmund meinte dazu wohl, das sei zwar “geschmacklos, aber nicht rechtswidrig”.

 

Ach ja - der Auszubildende war jedenfalls kein Weißer.

 

Ist das nun eine Bagatelle? “Neger” ist ein rassistischer Begriff, und zwar ein ziemlich verletzender. Die Titulierung verletzt mit Sicherheit auch weit eher das AGG als der Begriff “Ossi” (siehe Gabriela S.). Nach dem Pressebericht meinte das Arbeitsgericht, es sei jedenfalls zu sehr Bagatelle, um zur Kündigung zu reichen. Merkwürdigerweise wird nicht erwähnt, ob den Auszubildenden jemand gefragt hat, wie er sich fühlte, als man ihn “Neger” nannte. Ziemlich mies vermutlich. Denn die Hautfarbe kann man bekanntlich sehen, den hier diskutierten “Ossi” aber nicht. Und das Zitat hat natürlich Anklänge an die Sklaverei - “Mein Neger - mein Sklave”. Man muss nicht viel über Sklaverei recherchieren, damit einem schlecht wird.

 

Wird es weniger verletzend durch die Verteidigung des Ausbilders? Zitat:

 

“Ich bin SPD-Mann. Wir waren acht Kinder Zuhause. Da war Solidarität an der Tagesordnung.”

 

Rassismus ist bei SPD-Mitgliedern nicht so schlimm? Nun, wir unterstellen, er hat es wirklich nicht böse gemeint. Aber: Das Arbeitsgericht fand es so bagatellig, dass es die Kündigung nicht durchgehen lassen wollte. 80.000,00 € Abfindung. Wie fände das der Arbeitgeber, der in Stuttgart vielleicht zu Schadensersatz verurteilt wird, weil er “Ossi” geschrieben hat? Der hat das doch auch nicht böse gemeint. Wir haben Zweifel, ob die Wertung nicht schief ist - und fragen uns ernstlich, ob “Neger” nicht doch mehr als eine Bagatelle ist. Die Sache ist teuer verglichen, wir werden es erstmal nicht erfahren.

 


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

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