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Der Landschaftsgärtner und die Baumkontrolle

Von Wolf Reuter | 26.September 2008

 Um es vorweg zu schicken: Der Autor hat keine Vorbehalte gegen Landschaftsgärtner. Ganz im Gegenteil. Das Landschaftsgärtnerrecht ist auch kein bedeutendes Rechtsgebiet. Bei Gärtnern geht es (auffällig häufig) – genauso wie bei anderen Arbeitnehmern – um ihre tarifliche Eingruppierung. Aus diesen Fällen kann man viel lernen, denn wer nicht ohnehin im gärtnerischen Bereich unterwegs ist, nimmt nicht wahr, welche unterschiedlichen Anforderungen und Qualifikationen Gärtnern so abverlangt werden. Spaziergänger im Park des Schlosses von Sanssouci nehmen seit Jahren allerdings wahr, dass überall dort, wo keine professionellen Gärtner für die Betreuung der Landschaft eingesetzt sind, der Gartenbau irgendwann im wahrsten Sinne des Wortes hässliche Auswüchse zeigt.

Für alle Feinde von Anglizismen ist allerdings eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.2008 (4 AZR 484/07, dazu PM 76/08 unter http://www.bundesarbeitsgericht.de/) hilfreich. Ein Landschaftsgärtner, der eine höhere Eingruppierung erreichen wollte, scheiterte hier nämlich daran, dass er nicht darlegen konnte, besonders hochwertige Arbeiten durchzuführen. Vorgetragen hatte er, dass er im Wege des Visual Tree Assessment tätig sei. Uns ist die Entscheidung nur aufgefallen, weil auch wir nicht wussten, was Visual Tree Assessment ist und – ja, es handelt es sich um genau das, was Sie jetzt denken. Visual Tree Assessment ist tatsächlich die Überprüfung der Bäume durch “Sichtkontrolle” auf verdächtige biologische und mechanische “Defektsymptome”. Der ehemalige Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie und Rechtsinformatik an der Universität Tübingen, Fritjof Haft, hatte bereits in seinem sehr populären Buch über juristische Rhetorik darüber gefeixt, dass die Gerichte völlig selbstverständliche Sachverhalte so schön umschreiben können (er zitierte eine Definition des Reichsgerichts, was eine Eisenbahn sei; sie füllt eine ganze Seite im RGZ-Band). Dabei ist die Sichtprüfung auf biologische und mechanische Defektsymptome sicher ein guter Anwärter für seine Liste. Wir gehen nach der Pressemitteilung des BAG davon aus, dass diese Tätigkeit darin besteht, durch den Wald zu spazieren und Bäume anzusehen, ob sie irgendetwas Auffälliges an sich haben. Niemand bestreitet, dass es eine schöne Tätigkeit, für die man auch Einiges an Kenntnissen haben muss (wer weiß schon, wann einem Baum etwas fehlt). Dem BAG reicht das aber nicht aus, um die Lohngruppe 6 des einschlägigen Tarifvertrages für besonders hochwertige Arbeiten als erfüllt anzusehen. Wann sie erfüllt ist, werden wir (vielleicht) nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe sehen – das BAG kann sich seine Fälle ja bekanntlich auch nicht aussuchen – und wir warten sehnlichst darauf, dass ein Beteiligter einmal den Lohngruppensprung schafft. Möglicherweise ist er dann im Qualified Visual Tree Assessment tätig…


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