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Das Streikdesaster

Von Wolf Reuter | 7.November 2007

Alle sprechen vom Bahnstreik (bislang findet der ja kaum statt).

Seit das Landesarbeitsgericht Chemnitz (so nennt die Presse es; in Wirklichkeit handelt es sich um das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemnitz) den Streik auch in Fern- und Güterverkehr erlaubt hat (auch nicht richtig: Das Verbot aufgehoben hat), spricht Deutschland erstmals seit den 70er Jahren (Müllmänner streiken im öffentlichen Dienst, am Ende steht ein zweistelliger Tarifabschluss) von einem Streik, als stünde eine Naturkatastrophe bevor. Dazu kommt es sicher nicht, Frankreich wäre längst im Ozean versunken, wenn Streiks die Folgen hätten, die ihnen derzeit zugeschrieben werden. Was ist wirklich interessant an der juristischen Seite der Sache?

Erstens, wir alle haben seit jeher gelernt, dass das Streikrecht unantastbar sei. Jetzt wissen wir aber: Arbeitsgerichte tasten es doch an, ja, verbieten neuerdings Streiks auch mal, gern zudem ohne mündliche Verhandlung, obwohl ich es selbst in 12 Jahren Praxis (fast) noch nie erlebt habe, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit über eine einstweilige Verfügung ohne Verhandlung entscheidet, und ginge es auch nur um drei Tage Urlaubsgewährung. Das ist staunenswert.

Zweitens, neuerdings scheinen (so das ArbG Nürnberg) Streiks schon dann unzulässig zu sein, wenn das Ende der Sommerferien bevorsteht. Auch das hätte ich nicht für möglich gehalten.

Drittens: Es ist zwar schön, dass das Sächsische LAG damit nun Schluss gemacht hat. Aber das Ausmass, in dem politisch versucht wurde, auf das Gericht Druck auszuüben, ist atemberaubend. Klaus Bepler, der dem 4. Senat des BAG vorsitzt, hat auf der diesjährigen Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht in Köln dazu deutliche Worte gesprochen, zu Recht. Diese Art der Einflussnahme hat zu unterbleiben, insbesondere wünsche ich mir keine Welt, in der Politiker in Zeitungsinterviews Richter dazu auffordern, in einer bestimmten Art und Weise zu entscheiden.

Viertens: Auf der selben Jahresarbeitstagung hat der Prozessbevollmächtigte der GdL, Herr Kollege Fischer, sinngemäß gesagt, er hätte es nie für möglich gehalten, dass er sich ernsthaft einmal um das Streikrecht einer Gewerkschaft streiten müsse, in deren Vorstand überweigend CDU-Mitglieder säßen (ich weiß nicht, ob das auf Herrn Schell zutrifft). Auffällig ist wirklich, dass derartige Einschränkungen bislang keiner DGB-Gewerkschaft zuteil wurden. Was heißt das? Es gibt vielleicht kein Kartell, aber der Gedanke ist reizvoll - das Kartell der bestehenden Interessenvertreter wehrt in Einmütigkeit mit Unternehmern, Verbänden und den Einheitsgewerkschaften einen Eindringling ab.

Auch, wenn man die GdL nicht gerade sympathisch finden mag - das ist doch endlich mal eine Bewegung in unserem Tarifsystem, bei der das Zusehen wenigstens Spaß macht (wenn sich die GdL dann auch immer entscheiden würde, wann sie mal streiken will).


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