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Büstenhalter, Tangaslips, Fingernägel, Unterhaltungen nicht in deutsche Sprache
Von Wolf Reuter | 12.Januar 2011
Welcher der oben benannten Gegenstände und Phänomene gehört nicht in die Gruppe? Lassen Sie sich nicht in die Irre führen: Es ist der Tangaslip.
Alle anderen Begriffe haben eine Gemeinsamkeit: Sie stehen in der Gesamtbetriebsvereinbarung bzw. der Arbeitsanweisung eines Sicherheitsunternehmens, das Kontrollen an Flughäfen durchführt.
Es sorgte sich offenbar sehr um das Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter. Das LAG Köln hatte die Regelungen zu untersuchen (auf Antrag eines Betriebsrats) und fand erstaunlich wenig zu beanstanden (Beschluss v. 18.08.2010 – 3 TaBV 15/10). Nachdem es die Entscheidungsgründe jetzt gibt, ist die Presse voll von hämischen bis unfreiwillig komischen Schlagzeilen (“Chef darf Unterwäsche vorschreiben” oder “Gericht erlaubt bunte Fingernägel bei der Arbeit”). Ja – der Arbeitgeber regulierte bis ins kleinste Detail das Erscheinungsbild.
Unterhemd, BH oder T-Shirt unter dem weißen Diensthemd sind Pflicht. OK: Das, meint das LAG, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (gemeint ist die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des GG).Wir stimmen zu: Wer sich noch an den Sommer erinnert, weiß, wie ein durchscheinendes weißes Billighemd auf nackter Speckhaut wirkt; genau: unvorteilhaft! Andere Erkenntnisse, wie z.B., dass lange Fingernägel Passagiere verletzen können (deshalb zu Recht verboten sein sollen – hat mal jemand an die Verletzungsgefahr für die Trägerin gedacht?), aber ihre Farbe egal ist (der Arbeitgeber verbietet, verschiedene Farben für Nagellack zu verwenden – einheitlicher Lack ist ok, das findet das LAG dann doch zu extrem), wirken eher angestrengt.
Eine eilige Lektüre des Beschlusses fördert noch eine ganz andere Anweisung zu Tage:
“Insbesondere ist folgendes untersagt:
1.Die Mitnahme und Benutzung von privaten Kommunikationseinrichtungen, wie z. B. Mobiltelefon, MP3-Player etc. an den Kontrollstrecken
2.An der Kontrollstelle lautstarke Privatgespräche oder gar Diskussionen zu führen
3.Gespräche an der Kontrollstelle, die nicht in deutscher Sprache geführt werden.”
Hervorhebung von uns.
Warum ein MP3-Player ein Kommunikationsgerät ist, bleibt ungeklärt. Dass Diskussionen immer schlimmer als Gespräche sind – eigenwillig, aber geschenkt.
Man darf nicht ausländisch reden?
Im Ernst?
Was sagt das LAG dazu? Nix. Ich habe nix gefunden. Hat das niemanden gestört? Ich habe den Beschluss durchsucht, aber offenbar: Nein, das hat niemanden gestört.
Ey, aber wirklich – Diskussionen und auch noch auf Nichtdeutsch. Geht ja echt nicht…hätte ich mir denken können.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 2 Kommentare »

12.Januar 2011 at 11:19 pm
1. Der Beteiligten zu 2) wird ferner untersagt, die folgende Anweisung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres Betriebs am Flughafen K/B einseitig, ohne Zustimmung des Beteiligten zu 1) und ohne einen die Einigung ersetzenden Spruch der Einigungsstelle generell zu erteilen:
“Die Mitnahme und Benutzung von privaten Kommunikationseinrichtungen, wie z.B. Mobiltelefon, MP3-Player etc. an den Kontrollstrecken ist untersagt.”
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Wer lesen kann…
13.Januar 2011 at 1:32 pm
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Und was sagt uns das zum Verbot, nichtdeutsche Unterhaltungen zu führen?
Sinn des Kommentars?