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Brandstiftung und Hausbrand beim Betriebsrentner: Drama im Ruhrgebiet (?)

Von Wolf Reuter | 17.März 2010

 (Alle Leser aus dem Ruhrgebiet überspringen diesen Artikel bitte)

(Bitte!)

Selten haben wir so verständnislos vor einer Pressemitteilung des BAG gesessen wie heute (PM 19/10). Das hat uns eine Lektion in Bescheidenheit erteilt. Wäre ich aus dem Ruhrgebiet oder würde mich im Bergbau besser auskennen, müsste ich jetzt nicht so lachen.

Selbsttest: Wie verstehen Sie denn folgende Passage:

“Geht es um Hausbrand,…liegt betriebliche Altersversorgung vor, wenn der Tarifvertrag als Leistungsvoraussetzung Tatbestände nennt, die ihrerseits an eines der genannten Risiken anknüpfen. Das ist nicht schon der Fall, wenn der Leistungsberechtigte Hausbrand bezieht, weil er Bergmannsversorgungsscheininhaber ist. Das Bergmannsversorgungsscheingesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht keine Altersgrenze vor und knüpft daran an, dass der Berechtigte im aktiven Arbeitsleben steht. Es deckt damit keines der genannten Risiken ab.”

?

Das BAG kann sich solche Unwissenheit nicht leisten, aber wir mussten spekulieren:

  1. Hausbrand vs. Altersversorgung: Arbeitgeber zündet zwecks Verkürzung des Betriebsrentenbezugs dem Betriebsrentner die Hütte an. Die Version ist ausgeschieden, weil wir wissen, dass das BAG nicht für Strafrecht zuständig ist.
  1. “Hausbrand” meint einen geheimnisvollen Pilz oder einen Bakterienbefall, etwa analog zu Milzbrand oder Hausschwamm – aber auch hier erschließt sich nicht, was das BAG uns sagen will. Nach Arbeitsrecht klingt das ja nicht.
  1. Hausbrand als Altersversorgung: Was bitte hat es mit “Versorgung” zu tun, wenn der Arbeitgeber einem die Bude anzündet – es ist ziemlich kurz schön warm, aber dann?

Trotzdem ist Variante 3 richtig. Das indiziert das Wörtchen “bezieht”. Es dämmerte.

Na, wären Sie darauf wirklich gekommen? Richtig. “Hausbrand” meint die Lieferung von Kohlen an den Pensionär. Die bekommt er im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, um seine Wohnung zu heizen (oder eben auch nicht, denn das BAG hat das nicht als Teil der betrieblichen Altersversorgung betrachtet). Das heißt im Ruhrgebiet eben “Hausbrand”. Ich hätte die Feuerwehr gerufen.


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