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Von Wolf Reuter | 12.Juli 2010
So titelt die Berliner Morgenpost. Der schockierte Leser findet den Gerichtsreport über eine Bahnmitarbeiterin vor. Sie soll das Recht gehabt haben, eine kleine Geburtstagsfeier auszurichten – ihr Arbeitgeber beteiligte sich mit 250 EUR. Sie war aber sparsamer, brauchte nur 90 Euro – allerdings verlangte sie vom Arbeitgeber volle Erstattung, die Differenz strich sie ein.
Die Folge – fristlose Kündigung.
Beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist die Richterschaft nicht zu beneiden, scheinen doch jetzt bei allen Kündigungsschutzsachen die Reporter Im Gerichtssaal zu sitzen. und nur die Hälfte zu verstehen.
Der Tagesspiegel berichtet (weniger reißerisch), dass sich der Vorsitzende Richter ausdrücklich auf eine “neue” Emmely-Rechtsprechung (gemeint ist das Urteil des BAG zum bekanntesten Kündigungsschutzfall der Nation) berief. Angesichts der veröffentlichten Meinung des Vorsitzenden (z.B. Binkert, Hände weg vom Kündigungsschutzgesetz, NZA 2010, 433) ist man da skeptisch, vor allem stellt “Emmely” eben mitnichten eine neue Rechtsprechung dar. Kann Betrug am Arbeitgeber wirklich ungesühnt bleiben?
Wer das beantwortet, bevor er Unfug (wie die Morgenpost-Schlagzeile) in die Welt setzt, muss akzeptieren, dass es auch vor “Emmely” keine absoluten Kündigungsgründe gab, und dass es auch davor auf den Wert des unterschlagenen Gutes oder die Höhe des Schadens nicht ankam. Das spielt bei vermeintlichen Bagatellen eine Rolle, aber eben auch bei großen Beträgen – wie hier. Der Betrag wird ausgeblendet, betrachtet wird der Einzelfall. Hier liest man einen Sachverhalt, bei dem eine einfach strukturierte Mitarbeiterin eine einmalige Situation ausnutzte und auch noch verleitet sein konnte, zu glauben, es entstünde kein Schaden, denn der Arbeitgeber hätte doch bei tatsächlichem Verbrauch von 250 EUR dasselbe bezahlt. In diesem Einzelfall konnte man nach drei Jahrzehnten Betriebszugehörigkeit, aber noch mehr, wenn der Betrug nicht die gewöhnliche Arbeit betraf, auf “Milde” hoffen. Die Mitarbeiterin hat nicht bei der ihr im Kern anvertrauten Tätigkeit eine Straftat begangen (wie z.B. eine stehlende Kassiererin, die Geld aus der Kasse nimmt). Damit kann man ihr u.U. noch ausreichend Vertrauen entgegenbringen.
Es sind genau solche Schlagzeilen, die zu befürchten waren, als das BAG seine Emmely-Entscheidung verkündete. Grauenhaft.
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 3 Kommentare »
Kommentare
12.Juli 2010 at 1:35 pm
Solche Absurditäten passieren leider sehr oft. Es wäre ja ziemlich schlecht, wenn das überall als ein Beispiel dient.
13.Juli 2010 at 7:05 pm
hmm, also doch nicht auf gleicher Augenhöhe mit Mehdorn, Zumwinkel, Hartz, Schrempp, etc…
#k.
17.September 2010 at 3:33 pm
[...] Es geht um eine vielbeachtete Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 16.9.2010 (2 Sa 509/10). Wie im Juli auch auf diesem Blog diskutiert, hatte die Bahn einer Mitarbeiterin gekündigt, die sich anlässlich ihres Dienstjubiläums 250,00 [...]