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Beim Geschirrspülen erwischt und gefeuert
Von Wolf Reuter | 19.Mai 2010
Einige Fälle eignen sich nicht für ernsthafte juristische Debatten. Was man hier vom Arbeitsgericht München hört, gehört wohl eher in die Lach- und Schießgesellschaft. Wieder wurde jemand gefeuert, dieses Mal, weil sie – nun ja, Geschirr gespült hat.
Ich gebe zu, ich bin froh, wenn ich das nicht selbst tun muss.
Der Bericht über den Fall bietet viel Nachdenkliches.
1. Akt, 1. Aufzug:
(Bayerische Provinz – Aschheim – es ist Freitag, auch die Letzten stellen die Arbeit ein; außer einer Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes und ihres Chefs)
Zunächst spricht der Arbeitgeber ein Spülverbot aus:
“Jo moi, Du spülscht den Schoaß do net oab, host mi?”
“Ja oaber…”
“Hoast mi????”
Anmerkung des Dramaturgen:
Die so Unterdrückte ist gemeindliche Angestellte. Es wird berichtet, sie habe (neues!) Geschirr für das ebenfalls gemeindliche Gästehaus gekauft und habe es abspülen wollen. Nun gut: Auch neues Geschirr sollte man wohl spülen. Die Gemeinde hat ein “Gästehaus”? Wozu? Mit oder ohne Sauna? Fragen über Fragen, die unbeantwortet bleiben. Jedenfalls: Abspülen soll die Azubine. OK: Die Angestellte ist zu teuer für so etwas.
1. Akt, 2. Aufzug
(Es wird Montag in Aschheim: Die Heldin hat gar nichts anderes zu tun! Und die Azubine hat das Spülen nicht erledigt.)
Anmerkung des Dramaturgen:
Warum? Noch eine unbeantwortete Frage. Dass man nichts zu tun hat, mag in Aschheim vorkommen, meinetwegen. Darauf fasst die Spülmaus einen folgenschweren Entschluss:
“I spüal doch!”
Nach dem Bericht hat sie dabei noch gedacht:
“Des koann i net ertroagen, doss des do so uangespült rumstoht!”
(Denn die Azubine war spülfaul. Ich kann auch so Manches nicht ertragen, aber Kartons mit ungespültem neuen Geschirr gehören nicht dazu. Egal: Also schnell ran an die Spüle, alles sauber einräumen, zurück an den Schreibtisch, innere Unruhe befriedet. Zeitbedarf: 90 Minuten. Noch mehr Fragen: War es so viel Geschirr [das ja sauber war, nur neu]? Richtig: Unbeantwortet – bleibt auch diese Froage.)
2. Akt
Es tritt auf: Der Chef:
“Jo, woas host Du do gmacht? Biss Du des Teifels? Aussi mit Dir, I will Di nie widr hier säähn!!!”
Anmerkung des Dramaturgen:
Aussi, das ist kein Australier, sondern eine fristlose Kündigung. Neun Monate später setzt jetzt das Arbeitsgericht in München ein Adjektiv hinzu: Es handelt sich um eine unwirksame fristlose Kündigung.
3. Akt
(Es wird Nacht in Ascheim. Hinter den friedlichen, weißgetünchten Mauern der kleinen Reihenhäuser lauert ein verborgener Abgrund. Aus der Stille eine Stimme.)
“Jo moi, mir hoams schee hier, net woar?”
(Grunzen unbekannter Provenienz im Hintergrund)
Vorhang
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 8 Kommentare »
















19.Mai 2010 at 4:35 pm
Das ist auch ein schöner Fall, aber nicht der, von dem die Zeitung berichtet. In dem hatte nämlich die AN am Montag mehrfach grfragt, ob sie spülen dürfe, es mehrfach verboten bekommen und es dann einfach trotzdem gemacht. Dass der Chef sich so viel Aufsässigkeit bei einer bereits abgemahnten AN nicht gefallen lassen wollte, ist gut nachvollziehbar.
19.Mai 2010 at 4:43 pm
Ich habe berufsbedingt eine Menge Verständnis für Arbeitgeber. Nur die Abmahnung war wegen eines “verschwundenen Ordners” erteilt worden. Was auch immer sich dahinter verbirgt: “Einschlägig” abgemahnt im Sinne der Rechtsprechung war sie damit wohl nicht. Dass ein Spülverbot und dessen Verletzung eine weitere Abmahnung rechtfertigen, will ich gar nicht bestreiten. Ich finde den Fall vor allem unterhaltsam. Mal ehrlich: Die Kündigung riskieren, weil man rumstehendes Geschirr “nicht erträgt”? Super. Und dass einfach gar nichts anderes zu tun war im Amt, als Geschirrspülen? Göttlich!
20.Mai 2010 at 9:02 am
Ein sehr unterhaltsamer Post und ein spaßiger Fall. Vermutlich gibt es da eine Geschichte dahinter, wie so oft.
20.Mai 2010 at 9:25 am
@Alexandra Braun – Da würde ich drauf wetten, dass es eine Riesengeschichte dahinter gibt. Leider wird sie wohl niemend erfahren, außer – vielleicht – wenn noch einmal über das Berufungsverfahren berichtet wird…
20.Mai 2010 at 12:01 pm
@everyone: Der Merkur berichtet, die Klägerin sei nach dem Sieg beim Arbeitsgericht zum Arbeitgeber gegangen, der ihre Arbeitskraft indes mit Rücksicht auf die geplante Berufung ablehnte. Hat da jemand vergessen, einen Weiterbeschäftigungsantrag zu stellen oder ist der vielleicht jetzt im Vollstreckungsverfahren?
20.Juni 2010 at 7:47 am
[...] Beste am Bericht der Süddeutschen Zeitung zur nackten Lehrerin ist eigentlich, dass er schon wieder in Bayern spielt. Das Zweitbeste, dass es um eine Beamtin geht, die Lehrerin ist (damit kann man den Arbeitsrechtlern [...]
9.September 2010 at 4:34 pm
Von außen betrachtet machen derartige Possen wirklich Spaß. Stellen Sie sich bloß vor, Sie müssten den Arbeitgeber verklagen.
Wer hat eigentlich dieses absurde “bayerisch” verbrochen? Und die Lehrerin ist nach regionalem Idiom auch nicht nackig. Oh Gott, Herr Kollege, das gibt lebenslanges Wiesn- und Lederhosenverbot.
20.Oktober 2010 at 12:57 pm
[...] Wir hatten über den launigen Prozess aus Bayern ja bereits berichtet, in dem eine Dame aus der Prov…. Gelegentlich erfährt man auch, wie es weitergeht. [...]