Reuter Arbeitsrecht

Wer schreibt hier?

Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

Themen

Links


Neuste Kommentare:


« Der Postmindestlohn ist rechtswidrig, die Nase der FDP und Florian Gerster - wie geht es weiter? | Home | BAG verhandelt “Emmely”-Kündigung am 10. Juni 2010 »

Arbeitsrecht in Georgien

Von Wolf Reuter | 31.Januar 2010

 Georgien ist ein interessantes Land, aber dass sich dort auch arbeitsrechtliche Probleme besprechen lassen, hätten wir nicht gedacht, denn in Deutschland zugängliche Quellen zum Arbeitsrecht kleiner ausländischer Staaten sind nicht reichlich gestreut (auch wenn der Verfasser im Londoner Institute of Advanced Legal Studies einmal einen Kellerraum entdeckt hat, in dem es Darstellungen und Primärmaterial zum Arbeitsrecht z.B. von Tonga und Fidji gab).

Wir wollen uns hier übrigens keineswegs lustig machen, aber der Artikel der “Georgien-Nachrichten” vom 28.01.2010 ist schon ein bisschen lustig, weil er zeigt, dass man in Georgien dieselben Probleme hat wie wir in Deutschland (im Arbeitsrecht natürlich; russische Garnisonen stehen bei uns nicht mehr im Land).

Lustig ist, dass Arbeits- und Menschenrechte hier so unmittelbar verknüpft werden, denn ein (hier nicht näher bekanntes) Zentrum für Menschenrechte meldet zusammengefasst:

Liebe Georgier, das ist alles gar nicht so schlimm, wie Ihr glaubt - Ihr könnt Euch wieder um Zensur, Einsperren von Dissidenten und prügelnde Polizisten kümmern, nebensächliche Menschenrechtsaspekte verglichen mit den geschilderten (arbeitsrechtlichen) Schrecken, zugegeben, aber irgend jemand muss es ja tun.

In Deutschland sind die Zustände - mindestens - ganauso schlimm, und warum sollte es Euch denn besser gehen?

1.     Der DGB findet in Großen und Ganzen auch, dass sich das Arbeitsrecht gegen die Arbeitnehmer richte, die Linke findet das sogar ganz besonders. Die Arbeitgeber erleben das täglich anders. Die nicht von Fakten belastete, aber mit hochtrabenden (”Menschenrechte”) Verbrämungen geführte Diskussion um Arbeitsrechte haben wir in Deutschland also ganz genauso. Georgien ist damit in Europa angekommen.

2.     Kündigungen sind auch in Deutschland ohne Angaben von Gründen zulässig. Ja, in vielen Fällen kann die verbale Festlegung auf einen Kündigungsgrund auch schädlich sein (Kostprobe: “…weil Sie als Frau nicht so schwer tragen können…”, so ein Arbeitgeber in Frankfurt/Oder). Ist Deutschland kein Rechtsstaat - deswegen? Gründe muss man hier erst beim Arbeitsgericht angeben. Solltet ihr tatsächlich das - die Justiziabilität - gemeint haben, muss man Euch aber entgegenhalten, dass so etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in Betrieben arbeitet, die in Deutschland nach § 23 Abs. 1 KSchG als Kleinbetriebe gelten - und ihre Kündigungen deshalb nicht begründen müssen, auch nicht beim Arbeitsgericht. Wieder: Da sind wir doch auf Augenhöhe, Georgien und Deutschland.

3.     Last but not least: Mandanten, die nicht wissen, beim wem sie arbeiten, hatten viele Kollegen schon.

Manche hatten auch selbst schon solche Mitarbeiter.

Bewerbt Euch einfach noch einmal um einen EU-Beitritt, dann bekommt Ihr das Nachweisgesetz, das natürlich hilft (Fußnote: Aber nur, wenn der Nachweis auch erbracht ist; o.k.: Das NachweisG hilft nur soviel wie folgender interessante Ratschlag aus unbekannter Feder im Internet: Frage - Meine Handbremse ist festgefroren, was kann ich tun? Antwort - Bringen Sie das Auto in eine Garage oder einen beheizten Raum, dann taut sie wieder und kann danach ganz normal benutzt werden. Wie nur, mit festgefrorener Bremse, kommt man dahin?).

Mit einem Schriftformerfordernis ist dem Mann in der georgischen Fabrik ja auch nicht geholfen. Die bösen Arbeitgeber werden sich dann nur davor hüten, Schriftstücke abzufassen. In allen Ländern der westlichen Welt - sorry, Georgien - sind Arbeitsverträge gerade zum Schutz der Mitarbeiter auch mündlich möglich.

Anders als in Deutschland können wir deshalb auch nach eingehendem Quellenstudium keinen Reformbedarf beim georgischen Arbeitsrecht entdecken.


Verwandte Artikel


Literatur zum Thema

Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Müller / Preis
EUR 36,00
Strategie und Taktik im Arbeitsrecht
Klar
EUR 25,00
Kollektives Arbeitsrecht
Richardi
EUR 24,90
Europäisches Arbeitsrecht
Thüsing
EUR 29,90
Arbeitsrecht und TVöD/TV L
Kuner
EUR 38,00
Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht
Schaefer / Kiemstedt
EUR 36,00
Guter Rat im Arbeitsrecht
Schaub / Rühle
EUR 14,00
Altersgrenzen und Alterssicherung im Arbeitsrecht

EUR 68,00
Fälle zum Arbeitsrecht

EUR 19,80
Arbeitsrecht in Frage und Antwort
Notter / Obenaus / Ruf
EUR 10,00
Arbeitsrecht
Reichold
EUR 25,00
Grundkurs Arbeitsrecht
Junker
EUR 25,00
AGB Kontrolle im Arbeitsrecht
Däubler / Dorndorf / Bonin / Deinert
EUR 95,00
Europäisches Arbeitsrecht
Krimphove
EUR 45,00
Arbeitsrecht bei Unternehmenskauf und Restrukturierung
Picot / Schnitker
EUR 76,00
Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz

EUR 75,00
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung Band I: Arbeitsrecht
Höfer
EUR 138,00
Casebook Arbeitsrecht
Steinmeyer / Waltermann
EUR 25,50
Kollektives Arbeitsrecht Band II: Betriebsverfassung
Gamillscheg
EUR 249,00
Arbeitsrecht
Helml
EUR 19,50


Topics: Alltag im Arbeitsrecht |

2 Kommentare to “Arbeitsrecht in Georgien”

  1. Wilhelm meint:
    31.Januar 2010 at 6:52 pm

    Wo ist die Erkenntnis, außer dass es überall Schwätzer gibt? Im Georgien glaube ich nicht an ein echtes Recht, gar an ein Arbeitsrecht. Die müssen sich über Kriegsrecht Gedanken machen. Finden Sie es nicht zynisch, Mitarbeiter auch noch zu verhöhnen wenn sie nich wissen, wer ihr arbeitgeber ist, weil man ihnen das verheimlicht hatte???

  2. thorsten f. meint:
    9.Februar 2010 at 8:35 am

    Georgien ist tatsächlich ein interessantes Land. Das Arbeitsrecht ist da auch ziemlich interessant…

Kommentare