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Von Wolf Reuter | 27.Mai 2010
Gewicht reduzieren oder den Arbeitsvertrag zu Grabe tragen – auch in Deutschland?
Die BILD-Zeitung ist nicht die erste Quelle geistiger Inspiration, die sich fragt, ob bei “Hooters” alles so sein kann, wie es scheint.
“Hooters”, das ist die amerikanische Kette von Restaurants (diesmal im Wortsinne, man setzt sich und wird bedient) mit den besonderen Kellnerinnen (Hooters-Girls).
“Hooters” bedeutet im Wortsinne eigentlich nicht…na, Sie wissen schon, aber die Figurbetonung der Dienstkleidung ist schon auffällig. Unbefangene Kunden können auch den Eindruck haben, dass nur Kellnerinnen dort arbeiten, keine männlichen Kollegen (aber das wissen wir natürlich nicht genau) – die Optik spricht jedenfalls dafür (die Eigendarstellung etwas verschwommen dagegen).
In des USA verlangte man jetzt von einer jungen Dame, entweder abzuspecken (am Bauch, so verstehen wir die Meldung, nicht etwa an den…na, Sie wissen schon) oder einer Kündigung entgegenzusehen. Sie hat bereits ihre Anwälte eingeschaltet (siehe eben die BILD-Zeitung).
Geht so etwas eigentlich in Deutschland? Quatsch, meinen die BILD-Zeitung und ihr Experte, es sei auch diskriminierend, keine Dicken einzustellen.
Das dürfte in diesem Punkt jedenfalls falsch sein. Das AGG enthält keine Vorschriften über das Körpergewicht. “Dick” ist auch nicht mit “schwerbehindert” gleichzusetzen. Ein Arbeitsvertrag, der einen bestimmten Body-Mass-Index festlegt, ist deshalb nicht auf den ersten Blick sitten- oder rechtswidrig. Das Geschäftskonzept, nur Personen mit bestimmten körperlichen Eigenschaften zu präsentieren, ist vertretbar (wenn es ums Kellnern geht, wohl nicht in Verwaltung oder Küche).
Ein Geschäftskonzept, nur weibliche Kellnerinnen zu beschäftigen, ist dagegen klar rechtswidrig – weil das AGG keine Bereichsausnahmen (wie beim Alter) geschaffen hat; ebenso wenig können es nur junge Frauen sein. Wie gesagt: Hooters erweckt den Eindruck, aber ich kann nicht glauben, dass es wirklich so ist. Das wäre doch zu dreist…
Also Vorschriften zur Oberweite ok, aber bitte keine Unterschiede nach Geschlecht?
Man kann es weniger pointieren. Auch bei Vorschriften zum Körper dürfte das Geschäftskonzept in eine Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten gestellt werden – ein vertretbares Konzept zweifelhaften amerikanischen Sexappeals rechtfertigt nicht jede “körperliche” Vorgabe, aber doch ein paar.
Von Prozessen gegen und mit Hooters in Deutschland haben wir hier aber noch nichts gehört. Abwarten…
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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 1 Kommentar »
Kommentare
27.Mai 2010 at 10:22 am
Mit besonderem Vergnügen gelesen. In einem Punkt will ich widersprechen: Aus meiner Sicht lässt es zumindest für jede(n), der/die schon mal länger in den USA gelebt hat, nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig, wenn da steht: “Die Hooters Girls haben in den USA ein Ansehen wie die Cheerleader der Dallas Cowboys, der Sports illustrated swimsuit Models oder der Radio City Rockette.” Gleichermaßen unzweideutig wie – vermutlich – unjustiziabel…..