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7 Zwerge beim EuGH, aber wo ist Schneewittchen? Richternahe Vorlagen, ganz oben…
Von Wolf Reuter | 25.Januar 2011
Der Beck-Blog listet hier verdienstvoll auf, welche arbeitsrechtlichen Verfahren aus Deutschland derzeit beim EuGH anhängig sind. Über die Terminierung muss sich indes jeder selbst auf der (unübersichtlichen) Homepage des höchsten Gerichts (in Europa? Der Welt überhaupt?) informieren.
Die 7 Verfahren betreffen das AGG (4) und das Befristungsrecht (2), sowie das leidige Thema “Urlaub und Krankheit”. Revolutionen werden erwartet im Bereich Befristung.
Ansonsten zeigt die Übersicht vor allem eines: Jeder kann mal, man muss sich nur trauen. Eine Vorlage stammt vom Arbeitsgericht Siegburg (kannten Sie?). Bedenkt man, dass uns in einem durch drei Verwaltungsgerichtsinstanzen (einschließlich BVerwG) und bislang 2 Arbeitsgerichtsinstanzen jeweils entgegenschallte, nein, man wolle wegen einer eindeutig als verfassungswidrig erkannten Vorschrift keinesfalls dem BVerfG vorlegen – die stellten immer so hohe Anforderungen und seien so pingelig, da wolle man sich kein “unzulässig!” einhandeln – dann ist klar: Der EuGH ist vielleicht nicht bürgernäher, aber wenigstens richternäher als das BVerfG.
Gut, aber die meisten Vorlagen gibt’s immer noch vom BAG, und die trauen sich eben – auch beim BVerfG. Wer soll die Arbeit auch sonst machen.
Schneewittchen? Keine Ahnung. Ich habe die Parallele zwar gezogen, aber nur die 7 Vorlagezwerge gefunden. Wer Schneewittchen genau ist, weiß ich auch nicht, vielleicht der Generalanwalt beim EuGH.
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