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100.000,00 EUR Abfindung

Von Wolf Reuter | 10.August 2010

Gibt’s auch mal. Aber eher selten. In Villingen-Schwenningen gab es sie in einem skurillen Fall. Für die ist das dortige Arbeitsgericht berühmt, spätestens seit der sog. Maultaschenentscheidung.

Diesmal ging es um den Personalchef einer großen Krankenkasse. Um es vorwegzunehmen – 100.000,00 EUR Abfindung sind das Ergebnis einer Verhandlung zu einer Kündigung nach 4 (vier) Monaten Arbeitsverhältnis. Erstaunlich? Finden wir auch. Mal abgesehen von der Frage, ob das KSchG hier schon anwendbar war (normal ist eine Wartefrist von 6 Monaten): Hören Sie sich einfach an, was man dem Mann so vorgeworfen hat. Originell, auch nach unseren Maßstäben.

Der Mann hatte in seinen vier Monaten Zeit, sich krankzuschreiben. An sich nicht ehrenrührig. Andere allerdings gehen deshalb zu einem Arzt. Dieser Herr hatte stapelweise “gelbe Scheine” in seinem Büro – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die von einem (bayerischen) Arzt blanko fertig gestempelt worden waren. Ist ja auch viel bequemer. Wie bei vielen Arbeitsunfähigkeitssachen fragen wir uns allerdings, ob man sich mal an den Herrn Doktor rangemacht hat wegen dieser Sache, aber das bleibt im Dunkeln.

Der Selbstkrankschreiber hatte zudem alle vertraulichen Unterlagen des Betriebs einfach mal gesammelt – in 13 Umzugskartons, die origineller Weise während des Prozesses vor dem Gericht standen.

Dann gab es da wohl noch den Entwurf eines Aufhebungsvertrags, den man – ohne Anwälte – dem guten Mann vorgelegt hatte. Die Abfindungssumme war noch nicht eingetragen. Man hatte sich angeblich auf 50.000 EUR bereits geeinigt, aber der Herr trug 650.000,00 EUR ein (ja, die Zahl stimmt), da platzte dem Arbeitgeber der Kragen. Im Prozess meinte der Arbeitnehmervertreter, das sei angemessen, denn er habe die ganze Lebensplanung auf diesen Job ausgerichtet und sogar ein Haus gekauft. Ach so.

Da bleibt einem die Spucke weg. Wir schließen mal aus, dass der Fall nur zur Füllung des Sommerlochs konstruiert wurde. Alles, was im Prozessbericht steht, reicht für einen fristlosen Rauswurf. Warum es dann 100.000,00 EUR Abfindung gibt? Keine Ahnung. Verständlich ist so etwas nicht.

Ich warte auf den Kläger, der mir bei vergleichbaren Verfehlungen diesen Fall als vermeintlichen “Präzedenzfall” vorhält und auch 100.000,00 EUR will.


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Topics: Alltag im Arbeitsrecht | 2 Kommentare »

2 Kommentare to “100.000,00 EUR Abfindung”

  1. eborn meint:
    10.August 2010 at 3:30 pm

    Guter Anwalt. Der vom Kläger.

  2. Nicht krank genug… | reuter-arbeitsrecht.de meint:
    1.Februar 2011 at 10:02 am

    [...] Warum übrigens Villingen-Schwenningen in der arbeitsrechtlichen Welt besonders wichtig ist (100.000 EUR Abfindung und der berühmte Maultaschenfall, das stammt beides daher), wissen wir auch nicht. Das [...]

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