Reuter Arbeitsrecht

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Dieses Blog ist ein Service des Berliner Rechtsanwalts und Fachanwalts für Arbeitsrecht Wolf Reuter, LL.M..

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Archive von Dezember 2008

Antidiskriminierung - das AGG auf dem Abstellgleis

Dienstag, 23.Dezember 2008

 Antidiskriminierung ist jetzt wieder in aller Munde.
Zwei Entscheidungen haben die Gemüter erregt:
Der auf diesem Blog bereits besprochene Fall von Sule Eisele ist seit langem in der Presse ein Dauerbrenner, auch wegen der geschickten Pressearbeit des Prozessvertreters. Gestern kam die aus seiner Sicht enttäuschende Nachricht: Das Arbeitsgericht Wiesbaden sah die mit knapp 500.000,00 Euro angesetzte Schadensersatzsumme […]

Literaturempfehlung - Legale Steuerparadiese!

Donnerstag, 18.Dezember 2008

Wir haben keine Scheu davor, die Leistungen anderer zu loben. Deshalb sei auf eine Neuerscheinung aufmerksam gemacht, die große Verbreitung verdient hat. Henning Haarhaus “Legale Steuerparadiese” (1. Auflage 2008). Die meisten Menschen haben Angst vor dem Zähneziehen. Dieses Buch zieht gleich eine Menge davon. Das macht es so empfehlenswert. Was Steuerparadiese mit Zähneziehen […]

Wettbewerb zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - Terra Incognita?

Mittwoch, 10.Dezember 2008

****Aktuell****
In der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 49 (2008) habe ich den Aufsatz “Wettbewerbsrechtliche Ansprüche bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - Terra Incognita?” publiziert (W. J. Reuter, NJW 2008, 3538-3544). Wer sich für das Spannungsfeld zwischen Wettbewerbs- und Arbeitsrecht interessiert, kann ein Abstract im Bereich Publikationen/Downloads finden. Der vollständige Beitrag steht in der NJW zur […]

Unwiderrufliche Freistellungen sind sozialversicherungsrechtlich unproblematisch

Montag, 8.Dezember 2008

*****AKTUELL*****
Jeder praktizierende Arbeitsrechtsanwalt kennt die Verrenkungen der letzen Jahre zum Themenkreis “Sozialversicherung und Freistellung”. Der übliche arbeitsgerichtliche Vergleich über eine Kündigung, der z.B. folgende Regelung vorsah (und tausendfach zwischen Flensburg und Oberammergau abgeschlossen wird), war in Verruf geraten:
“Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher, arbeitgeberseitiger, betriebsbedingter Kündigung am 31.12.XYZY […]